ist in NRW irgendwo geregelt, dass die (katholische) Kirche am Ostersamstag nachts zwischen 22:30 und 23:30 Uhr permanent die Glocke läuten darf? Mit „permanent“ sei 10 Minuten bimmeln, 10 Minuten Pause, 10 Minuten bimmeln u.s.w. gemeint.
Wenn ich das Landesimmissionsschutzgesetz richtig lese, sollte auch für die Kirche nach 22 Uhr Ruhe gelten.
An diesem Tag läuten die Glocken in der Nacht ziemlich lange!
Es ist natürlich mist, wenn man schon seit Generation in dem Haus wohnt, und dann die Kirche plötzlich eine neue Kathedrale nebenan baut, und man diesem unzumutbaren Lärm ausgesetzt wird!
auch wenn man nicht gläubig ist, hilft es mitunter schon, den „historischen Ablauf“ der Ostergeschichte mal mitbekommen zu haben, dann kann man manches nachvollziehen und damit evtl. akzeptieren (jönne’ könne’)?
Karfreitag=gestorben=Ruhe (auch tags keine Glocken…)
Karsamstag abend bzw. die Nacht auf Ostersonntag=Auferstehung=Freude=Glocken (wie gesagt 1x im Jahr…)
Wen das schon stört sei froh, nicht griechisch orthodox zu sein: 6 Stunden am Stück stehend nachts in der Kirche mit viel Gesinge und Gebimmel oder so…
Ich habe gerade noch mal gegoogelt… das war in der Tat ein Missverständnis:
Ich meine mit „Ostersamstag“ den Samstag am Osterwochenende - die Kirche nennt diesen Samstag allerdings (wie du schreibst) „Karsamstag“ und den Samstag nach Ostern „Ostersamstag“.
Zitat:
Liturgisches Glockengeläute (hier: dreimal tägliches Angelusläuten) stellt im herkömmlichen Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine zumutbare, sozialadäquate Einrichtung dar (BVerwG 02.09.1996 - 4 B 152/96). Grundlage zum Geläut ist Art. 4 GG, aber mit Einschränkungen.
Dass Kirchen sich an die Nachtruhe halten müssen steht SO nicht im LImmSchG - „Kirche“ oder „Glocke“ steht da nirgends…
bei juristischem Interesse wäre zu prüfen ob eine Ausnahme nach §9 Abs 2 Satz 2 erteilt wurde, zuständig sind die Behörden nach § 12 Ordnungsbehördengesetz…
und wenns um Prozessieren geht: http://www.suite101.de/content/kirchenglocken-entste…
(„Die freie Religionsausübung … steht als religiöse Handlung daher unter dem Schutz des Grundgesetzes“ - und unterscheidet sich daher von „privatem“ Lärm…)
Hier, am äußersten Zipfel von NRW habe ich Karsamstag anlässlich des Geburtstages meines Bruders auf dem Balkon gesessen und bin gegen 22:00 Ohrenzeuge von ca. 10 min. auffälligem Non-Stop-Gebimmel geworden.
Die Glocken, die sich am Gründonnerstag mit vollem Gebimmele nach dem Abendmahls- Gottesdienst verabschiedet haben, kehren am Karsamstag beim Gloria in der hl. Osternacht wieder mit vollem Gebimmel zurück.
Hallo,
ich kenne das aus meinem Heimatort schon von Kindesbeinen an - wenn Mitglied der Gemeinde verstirbt, dann läutet für ca. drei Minuten für alle vernehmlich die „Totenglocke“ und bis heute hat sich darüber noch kein Mensch beschwert, selbst die „Dorfheiden“ akezeptieren dies.
Frueher war es auch üblich, dass die Kirchenglocken am Abend (ca. 18:00 Uhr) länger geläutet haben um die Bauern vom Feld zu rufen.
Aber wahrscheinlich muss man tatsächlich eine solche Mentalität haben, wie beispielsweise aufs Land zu ziehen und sich dann über Kirchenglocken und krähende Hähne zu beschweren oder billig einen Bauplatz neben einem Fussballplatz zu kaufen und dann zu verlangen dass der Fussballbetrieb dort eingestellt wird.
Gruss
Czauderna