Kirchenmusik: Titel 'KMD'

Hallo,

ich bin bei der Lektüre des Wikipedia-Artikels über diesen Titel
http://de.wikipedia.org/wiki/Kmd
darauf gestoßen, dass es konfessionelle Unterschiede geben soll.
Aber ehrlich gesagt verstehe ich diese Unterschiede nicht.
Kann mir das jemand genauer erklären?

Gruß

Bona

P. S. Ich war im Zweifel, wohin mit dem Artikel (Theologie?), aber ich denke, er passt auch hier gut.

Hallo Bona,

besser kann ich es leider auch nicht erklären. Was genau verstehst Du denn nicht?

Gruß,
Arndt

Hallo Arndt,

Was genau verstehst Du denn nicht?

nun, wenn der luth. Titel mit bes. Funktionen verbunden ist, dann ist es doch auch ein Ehrentitel (wie bei den kath.), oder sehe ich das falsch?

Gruß

Bona

Hallo!

nun, wenn der luth. Titel mit bes. Funktionen verbunden ist,
dann ist es doch auch ein Ehrentitel (wie bei den kath.), oder
sehe ich das falsch?

Leider: ja.

„Ehrentitel“ bedeutet, daß jemand eine bestimmte Aufgabe schon längere Zeit ausübt, und in Anerkennung seiner Leistung wird im dann - zusätzlich zu seiner Amtsbezeichnung - ein Ehrentitel verliehen, was aber nicht verpflichtend geschieht.

Handelt es sich aber um eine Funktionsbezeichnung, dann ist des die normale Bezeichnung für jemanden, der eine bestimmte Aufgabe ausübt.

Grüße!

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Das leuchtet ein. Danke. owT.

Hallo Bona et alii!
Ich nahm bisher immer an, dass es sich um die besoldungsmäßige Einstufung einer bestimmten Funktion handelt (wie: Regierungsdirektor u. ä.), also um sowas wie A 15 oder A 16. Liege ich da so falsch?
Gruß!
H.

Hallo Hannes,

Ich nahm bisher immer an, dass es sich um die besoldungsmäßige
Einstufung einer bestimmten Funktion handelt (wie:
Regierungsdirektor u. ä.), also um sowas wie A 15 oder A 16.
Liege ich da so falsch?

das müsste dann nach der Beschreibung für den evangelischen Titel gelten, oder?

Gruß

Bona

Hallo Bona!

das müsste dann nach der Beschreibung für den evangelischen
Titel gelten, oder?

Nicht unbedingt.
Ich kenn im kath. Bereich diesen Titel
für jemand, der in einer bestimmten Diözese so was wie die kirchenmusikalische Oberinstanz ist (zuständig für Fortbildung, Gutachten, Mitwirkung an Prüfungen usw.);
evtl. der Chef des Kirchenmusikreferates der Diözese;
vielleicht auch der Titel des Domkapellmeisters (wenn er gehaltsmäßig entsprechend eingestuft ist?).
Gruß!
H.

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Hallo Hannes,

nun, was du schreibst, würde wieder dafür sprechen, die Informationen, die man aus Wikipedia zu bekommen glaubt, grundsätzlich immer erst zu prüfen, was ja im Grunde selbstverständlich ist.

Im Moment denke ich, dass es vielleicht so ist, dass der Titel für beide Situationen in Frage kommt. Mal sehen, ich werde mich weiter erkundigen.

Gruß

Bona