Kirchenrechtlicher Status

Hallo,
vor lauter Nebelkerzen sehe ich da nicht mehr so ganz durch.

Also: die Weihe der vier jetzt wieder in die katholische Kirche aufgenommenen Bischöfe am 30.06.1988 durch Erzbischof Lefebvre war kirchenrechtlich illegal (unerlaubt), was als Tatstrafe automatisch die Exkommunikation nach sich zog (Canon 1382 CIC), die am 01.07.1988 offiziell durch die Bischofskongregation verkündet wurde. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Weihe durch Erzbischof Lefebvre gültig war, auch wenn sie durch die Exkommunikation nicht wirksam wurde.

Wie stellt sich nun die kirchenrechtliche Lage dar? Der Vatikan beteuert ja, man habe lediglich die Exkommunikation aufgehoben. Lassen wir die kirchenrechtliche und logische Problematik der Aufhebung einer Tatstrafe ohne Reue des Betreffenden beiseite - bedeutet dies nicht de facto, dass damit die grundsätzlich gültige Weihe der vier Bischöfe durch die (bedingungslose!) Wiederaufnahme in die katholische Kirche nun wirksam wird? Damit hätte in der Tat Papst Benedikt Herrn Williamson und seine Genossen nicht nur wieder in die katholische Kirche aufgenommen, sondern ihnen auch den Status eines Bischofs der katholischen Kirche gegeben - wenn auch (noch) kein Amt.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo Ralf,

Also: die Weihe der vier jetzt wieder in die katholische
Kirche aufgenommenen Bischöfe am 30.06.1988 durch Erzbischof
Lefebvre war kirchenrechtlich illegal
(unerlaubt), was als Tatstrafe automatisch die Exkommunikation
nach sich zog (Canon 1382 CIC), die am 01.07.1988 offiziell
durch die Bischofskongregation verkündet wurde. Das ändert
jedoch nichts daran, dass die Weihe durch Erzbischof Lefebvre
gültig war,

ja, genau. Lefebvre hat die Herren zu Bischöfen geweiht gegen den Willen des Papstes. Die Weihe ist gültig, die Herren sind Bischöfe. Dagegen kann der Papst nichts machen wegen des Prinzips der Apostolischen Sukzession und dem Character indelebilis des Weihesakraments. Da die Weihen gegen den Willen des Papstes durchgeführt wurden, wurden Lefebvre und die Geweihten exkommuniziert.

bedeutet dies nicht de facto, dass
damit die grundsätzlich gültige Weihe der vier Bischöfe durch
die (bedingungslose!) Wiederaufnahme in die katholische Kirche
nun wirksam wird? Damit hätte in der Tat Papst Benedikt Herrn
Williamson und seine Genossen nicht nur wieder in die
katholische Kirche aufgenommen, sondern ihnen auch den Status
eines Bischofs der katholischen Kirche gegeben - wenn auch
(noch) kein Amt.

Bischöfe sind sie unabhängig davon (siehe oben). Durch Aufhebung der Exkommunikation dürfen sie wieder kirchliche Sakramente empfangen. Da sie aber, soweit mir bekannt ist, weiterhin von allen kirchlichen Diensten suspendiert sind, dürfen sie keine Sakramente spenden. Wenn jetzt einer von ihnen z.B. seinen Bischofsstatus nutzen würde, um Priester zu weihen, müßte er wieder exkommuniziert werden.

Beste Grüße

Hallo Aiwendil,
Danke für Deine Anmerkungen. ‚Suspendiert‘ war der entscheidende Hinweis. Laut Pater Eberhard von Gemmingen (Leiter der deutschsprachigen Redaktion von Radio Vatikan) sind die Bischöfe der Piusbruderschaft suspendiert. Papst Benedikt hat folglich bei Williamson lediglich aus einem exkommunizierten Bischof einen suspendierten Bischof gemacht.

Dafür ist der ganze Bühnenzauber nun wirklich reichlichst übertrieben. Aber schön, dass unsere Kanzlerin nun endlich Revanche für 1077 und Kaiser Heinrichs Demütigung (Canossa) nimmt und den Papst streng zur Abbitte auffordert. Wo’s nix kostet und sie sich breiter Zustimmung gewiss ist, ist unser aller Angela nie um ein Wort verlegen. Und wenn es dann doch nicht so gut ankommt (z.B. bei der CSU), wird halt am nächsten Tag zurückgerudert …

Der Medienaufruhr jedenfalls wäre allenfalls am Platz gewesen, wenn zur Exkommunikation auch noch die Suspendierung aufgehoben worden wäre. De facto und auch de jure ist Williamson - Bischof hin oder her - kein Amtsträger der katholischen Kirche. Bliebe nur zu fragen, ob all die eminent wichtigen Meinungsträger, die sich nun bemüßigt gefühlt haben, wieder mal die publizistische Sau durchs Dorf zu hetzen, sich des nicht ganz unbedeutenden Unterschiedes zwischen jemandem, der durch Empfang der Weihe Bischof ist und jemandem, der tatsächlich auch ein Bischofsamt ausübt, bewusst sind. Hauptsache, es wird reichlich Lärm produziert - das lenkt so schön von wirklichen Problemen ab.

Jedenfalls - dem Papst kann wohl kaum zugemutet werden, sich für jede Dummheit oder kriminelle Handlung eines Katholiken zu entschuldigen - da käme er zu nichts anderem mehr. Dass Papst Benedikt sich ausgerechnet und nur auf diesem Flügel um Versöhnung und Reintegration bemüht, ist freilich eine andere Sache. Da spielt wohl auch eine nicht unbedeutende Rolle, dass die Anhängerschaft der Piusbrüder von 100.000 im Jahr 1991 auf mittlerweile beachtliche 600.000 gewachsen sein soll …

Freundliche Grüße,
Ralf

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