Hallo Ralf,
Also: die Weihe der vier jetzt wieder in die katholische
Kirche aufgenommenen Bischöfe am 30.06.1988 durch Erzbischof
Lefebvre war kirchenrechtlich illegal
(unerlaubt), was als Tatstrafe automatisch die Exkommunikation
nach sich zog (Canon 1382 CIC), die am 01.07.1988 offiziell
durch die Bischofskongregation verkündet wurde. Das ändert
jedoch nichts daran, dass die Weihe durch Erzbischof Lefebvre
gültig war,
ja, genau. Lefebvre hat die Herren zu Bischöfen geweiht gegen den Willen des Papstes. Die Weihe ist gültig, die Herren sind Bischöfe. Dagegen kann der Papst nichts machen wegen des Prinzips der Apostolischen Sukzession und dem Character indelebilis des Weihesakraments. Da die Weihen gegen den Willen des Papstes durchgeführt wurden, wurden Lefebvre und die Geweihten exkommuniziert.
bedeutet dies nicht de facto, dass
damit die grundsätzlich gültige Weihe der vier Bischöfe durch
die (bedingungslose!) Wiederaufnahme in die katholische Kirche
nun wirksam wird? Damit hätte in der Tat Papst Benedikt Herrn
Williamson und seine Genossen nicht nur wieder in die
katholische Kirche aufgenommen, sondern ihnen auch den Status
eines Bischofs der katholischen Kirche gegeben - wenn auch
(noch) kein Amt.
Bischöfe sind sie unabhängig davon (siehe oben). Durch Aufhebung der Exkommunikation dürfen sie wieder kirchliche Sakramente empfangen. Da sie aber, soweit mir bekannt ist, weiterhin von allen kirchlichen Diensten suspendiert sind, dürfen sie keine Sakramente spenden. Wenn jetzt einer von ihnen z.B. seinen Bischofsstatus nutzen würde, um Priester zu weihen, müßte er wieder exkommuniziert werden.
Beste Grüße