Kirchensteuer

Hallo,

ein Bürger A ist vor ca. 10 Jahren aus der evangl. Kirche ausgetreten, damals noch wohnend in einer Millionenmetropole.
Nun ist der Bürger A in ein 1000 Seelen-Dorf in Süd-Bayern gezogen. Nun gibt es das erstemal die Steuerkarten aus der neuen Gemeinde für das Jahr 2006 und siehe da: in dem Feld „Kirchensteuerabzug“ ist ein „EV“ eingetragen und dahinter ein „*“.
Bei einem Blick auf die Karte eines Bürgers B der in der Kirche ist, sieht es genauso aus.
Heißt das, das Bürger A jetzt wieder Kirchensteuer zahlen muss? Ist das von der Gemeinde überhaupt rechtens? Was kann Bürger A überhaupt dagegen machen? Bürger A will auch nicht wieder für einen Austritt eine Gebühr entrichten!!!
Danke und Gruss
Tobi

Hallo Tobi,

daß eine Bayrische Gemeinde ein EV und kein RK eingetragen hat wundert mich sehr.
Beim erstellen der Lohnsteuerkarte ist dem Amt sicher ein Fehler unterlaufen.
Geh doch einfach mal zum AMt und nimm eine Steuerkarte aus früheren Zeiten mit, dann können die das noch korrigieren.

Gruß
Sticky

Hallo Tobi,

die Gemeinde legt mit den Eintragungen in der Lohnsteuerkarte nichts fest, sondern sie stellt bloß in standardisierter Weise den Sachverhalt dar. Wenn jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, irrtümlich als Kirchenmitglied geführt wird, genügt es, die seinerzeit beim Austritt erhaltene Bescheinigung vorzulegen, und die Chose wird korrigiert. Falls diese Bescheinigung in einem Umzugskarton verschütt gegangen ist, kann ggf. die Gemeinde helfen, bei der der Austritt angezeigt wurde. Im Zweifelsfall auch die Kirchengemeinde, in der die Taufe stattgefunden hat - dieser ist seinerzeit der Austritt angezeigt worden.

Vorsicht bei Lohnsteuerkarten der Klassen drei und fünf: Da sind Angaben zur Konfession beider Ehegatten drauf. Kann das eine Rolle spielen?

Schöne Grüße

MM