Liebe Wissende,
so weit mir bekannt, ist D. das einzige Land, in dem die röm.-kath. und die evangelische Kirche ihr Beiträge als „Firchensteuer“ vom Fiskus eingezogen bekommen.
Warum ist das so - historischer Hintergrund?
Wo ist das verankert und seit wann?
Macht der Staat das umsonst oder müssen Kirchens den Einzug bezahlen?
Warum gilt das nur für die beiden „großen“ Kirchen und nicht für alle?
Wie stehts mit Trennung von Staat und Kirche?
Ist das so verfassungskonform?
Man hört zu diesem Thema bestenfalls „Glaubensaussagen“, ich möchte gern „wissen“. Danke!
suche mal nach dem Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933, das ist die Grundlage des ganzen Zinnobers. Nicht zu fassen, was wir Adolf selig alles zu verdanken haben!
Das Konkordat hat mit der Kirchensteuer überhaupt nichts zu tun!
Die Kirchensteuer ist viel älter.
Ich habe nur im Augenblick keine Lust, längere historische Abhandlungen zu verfassen - auf der terrasse ist es schöner. Doch bei Bedarf und entsprechendem Diskussionsstand werde ich mich gern einbringen.
Gruß - Rolf
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Bei dieser Frage ist es sinnvoll zu fragen: „Wem nützt es ?“ Anscheinend sowohl der Kirche als auch dem Staat, in Wirklichkeit jedoch nicht. Der Kirche bringt es Degeneration und den Geruch, im Schlepptau des Staates zu hängen. Dem Staat, der in Deutschland sowieso keiner ist, also genauer: dem Gebilde, das Staatlichkeit beansprucht, entgehen kritische und weiterbringende Impulse, was dort ebenfalls zu degenerativen Zuständen beiträgt. Kreative Impulse können von der Kirche auf die Verwaltung nicht wirklich in bedeutendem Maße ausgehen mangels Zurückhaltung aufgrund von Abhängigkeit oder mangels Glaubwürdigkeit. Wem nützt es also ? Nun, denjenigen, die von der Degeneration der Kirche und der Verhinderung eines deutschen Staates profitieren, und das ist ein jüdisch-östlicher Machtkomplex.
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wenn ich die Frage unter dem Aspekt „wem nützt es“ stellen bzw. behandelt haben wollen, hätte ich sie vermutlich so oder ähnlich formuliert.
Mein Ansatz ist und war allerdings, zu erfahren, WO diese Dinge WIE geregelt sind/stehen. Deine Aussagen belegen hingegen nichts, sondern sind m. E. Vermutungen, die Du nicht belegst. Darüber hinaus scheint ein „jüdisch-östlicher Machtkomplex“ sehr nebulös und irgendwie kommt einem das bekannt vor . . .
Du hast auch nach historischen Hintergründen gefragt.
Um zu geschichtlichen Wertungen zu kommen, sollte man seinen ganzen Grips anstrengen, und alle vorliegenden Fakten einbeziehen.
Schriftliche Dokumente sind hierfür weder hinreichend noch notwendig. Wenn sie existieren, müssen sie natürlich mit in Betracht gezogen werden.
Dokumente nach dem Schema „A hat die Unterdrückung von B angeordnet, hier steht sogar seine Unterschrift“ wird man wohl kaum finden, und wenn, dann handelt es sich wahrscheinlich um eine Fälschung. Interessanter sind schon Dokumente, in denen von der Pflege von „Freundschaften“, von „Hilfe“ usw. die Rede ist.
Eine wertvolle Quelle ist die Beobachtung von Ereignissen der Gegenwart, wenn die historische Fragestellung auch die Gegenwart betrifft. Schaffe dir einen klaren Kopf, also mindestens vier Wochen nicht Sernfehen und Hadio rören, und schau dann mal genauer hin. Achte auf die äußerliche und mentale Repräsentativität von Repräsentanten, auf immer wiederkehrende Phrasen, auf Dinge, die man einfach nicht verstehen kann, auf Reaktionen, die kommen, wenn du fragst.
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nun kommst Du ja noch weiter ab von meiner Frage zu „Unterlagen“ und „Belegen“. Deiner Tipps für „Kritische Bürger“ bzw. im Kirchenjargon „Schäfchen“ bedarf es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei sehr kritischen Hinsehen nicht - know, what I mean?!
Bei wikipedia und auf offiziellen Seiten fand ich bereits vieles und „Geheimdokumente“ hatte ich auch nicht erwartet - dann wären sie ja auch nicht mehr geheim
Also: immer schön Augen und Ohren offenhalten, Scheißhausparolen als solche erkennen und ihre Urheber in den Wind schießen. Machs gut!
„Die Kirchensteuer wird von den Bundesländern eingezogen und an die Kirchen weitergeleitet. Als Verwaltungsaufwand für den Einzug behalten die Länder zwischen 1,5 und 4,5 Prozent der Kirchensteuereinnahmen ein. Dieser staatliche Einzug spart den Kirchen nicht nur Verwaltungskosten, die sonst kirchlichen Schätzungen zufolge bei etwa 15 % des Kirchensteueraufkommens liegen würden, sondern erspart ihnen auch Probleme mit säumigen Zahlern,wie sie sonst alle Vereine haben.“ (Friedhelm Schwarz, Wirtschaftsimperium Kirche, 2005, S.30-31. ISBN 3-593-37444-7 Buch anschauen; ein Buch, das mich immer noch zum Staunen brachte, obwohl ich schon vor seiner Lektüre ziemlich kritisch eingestellt war zum Thema Kirche und Geld.)
Bei weiteren Interessen in dieser Richtung:
Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland, Carsten Frerk, ISBN 3-932710-39-8 Buch anschauen, 2002
Es kann ja nicht schaden, Bescheid zu wissen. Gruß, I.