Hallo,
ein AN hat im Januar 2008 festgestellt, dass ihm seit Jobbeginn Juli 2007 Kirchensteuer vom Lohn abgezogen wurde (AN ist kein Kirchenmitglied) - laut AG ist diese Summe nicht zurückführbar, aber beim Lohnsteuerjahresausgleich anzugeben und würde vom Finanzamt zurückerstattet.
Der AN tippt den Betrag in Quicksteuer ein, aber da rührt sich an der zurückerstatteten Summe nichts - stimmt die Aussage vom AG?
Vielen Dank!
Zuerst werden Erstattungen horizontal verrechnet. Vielleicht ist das der Grund. Kommt es aber zu Erstattungen, dann würde die Kirchensteuer auch erstattet. Zumindest wenn man in dem Programm auch keine Kirchensteuerpflicht angegeben hat.
Hallo,
erst sollte der AN mal seine Lohnsteuerkarte sehr genau anschauen, ob hier unter Religionszugehörigkeit wirklich nichts eingetragen ist.
Wenn hier wirklich nichts eingetragen ist und im Jahr 2007 auch nicht war, dann sollte der Arbeitgeber die Lohnabrechnung ändern und seinen Fehler berichtigen. Rechtlich und technisch ist dies möglich und m.E. auch angebracht.
Sollte doch fälschlicherweise eine Religionszugehörigkeit eingetragen sein, was durchaus öfters vorkommt, dann schleunigst ab zur Gemeinde und die Lohnsteuerkarte 2008 ändern lassen.
Der AG kann dann für 2007 wirklich nichts ändern, da er sich strikt an die Vorgaben auf der Lohnsteuerkarte halten muss.
Von Quicken hab ich keine Ahnung, es könnte aber schon sein, dass wenn man angibt keine Religionszugehörigkeit zu haben, das Programm die ganze Kirchensteuergeschichte einfach ignoriert und deshalb keinen Erstattungsbetrag ausweist.
Grüße
Chris
Der Arbeitgeber kann nur ändern, wenn R 137 (6) und (6a) erfüllt ist.
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