Hallo,
folgender Fall,
Person X tritt April 2010 aus der Kirche aus. Wie ist das dann in der Steuererklärung anzugeben. Kreuz bei kirchensteuerpflichtig oder nicht. Bisher wird m.E. Kirchensteuer abgeführt bei dem Ehepartner Y für X (ehemals rK.) und Y (ev.) Y ist angestellt tätig.
Danke für Antworten
Gruß pucky
Hi !
In der Einkommensteuer-Erklärung für das Jahr 2009 ist „kirchensteuerpflichtig“ anzugeben.
Erst in der Einkommensteuer für das Jahr 2010 ist der Kirchenaustritt zu vermerken. Wie und wann sich der Kirchenaustritt dann tatsächlich auswirkt, hängt vom Bundesland ab, in welchem man wohnt, da die Kirchensteuer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist.
BARUL76
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Hallo,
Kreuz bei Kirchensteuerpflicht und Austrittserklärung dazulegen, dann wird die Kirchensteuer nur zeitanteilg für das Austrittsjahr erhoben.
Gruß
Lawrence
Servus,
die elektronische Steuererklärung Elster setzt sich an diesem Punkt schlicht über das amtliche Formular hinweg und ermöglicht freundlicherweise die Angabe nach Monaten. Der Nachweis zum Austritt muss trotzdem dazu, weil das Ende der Kirchensteuerpflicht meistens irrtümlich zeitgleich mit dem Austritt erklärt wird. Das kann man aber bei einer elektronisch übermittelten Steuererklärung bei der Veranlagung ruckzuck korrigieren.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
bei meinem Austritt (Hessen) hat mir der Sachbearbeiter im Amtsgericht gesagt, dass das Gericht den Austritt dem zuständigen Finanzamt übermittelt. Das sei in den Gebühren enthalten. Der Austritt und damit Ende der Steuerpflicht sei wirksam mit dem folgenden Tag.
Trotzdem hat uns das Finanzamt zwei Jahre später Kirchensteuer abgezogen - nein, das „besondere Kirchgeld“, wie es hier in Hessen heißt. Das zahlen Ehepartner für den kirchensteuerpflichtigen Ehepartner, der kein eigenes Einkommen hat. Nach Reklamation und Vorlage der Austritts-Bescheinigung bekamen wir das Kirchgeld zurück.
Das besondere Kirchgeld gibt es übrigens nicht in allen Bundesländern.
Gruß
Jette
Schön, aber wie hilft das nun dem Fragesteller?
Und Fakten zählen hier mehr als Erfahrungen. Denn Erfahrung sind rein individuell. Das Steuerrecht nicht…
Hallo, folgender Fall, Person X tritt April 2010 aus der Kirche aus.
Wie ist das dann in der Steuererklärung anzugeben. Kreuz bei
kirchensteuerpflichtig oder nicht?
Bei der Einkommensteuererklärung für 2010 ein Kreuz bei Kirchensteuerpflichtig machen und die Austrittsbescheinigung beilegen. Es besteht übrigens die Möglichkeit, die Lohnsteuerkarte ändern zu lassen, damit der Kirchensteuerabzug durch den Arbeitgeber eingestellt wird.