Kirchensteuer

Hallo,

der Bungdesgerichtshof hat heute in Karlsruhe die Krichensteuer-Gesetze bestätigt.
Zu meiner Frage: Da stand, dass konfessionlose Ehepartner sich an der Kirchensteuer beteiligen müssen (wenn sie mit einem Kirchenmitglied verheiratet sind). Heißt das, dass dieser Ehepartner auch Kirchensteuer bezahlen muss obwohl er aus der Kirche ausgetreten ist? Oder was bedeutet dieser Satz?

Danke im voraus
Jessica

Hallo Jessica,
ja, genau das heißt es. Das ist aber schon immer so und nicht neu. Bei verheirateten Paaren wird das Familieneinkommen für die Berechnung der Kirchensteuer zu grunde gelegt, d.h. auch das Einkommen des Ehepartners, auch wenn der gar nicht in der Kirche ist.
florestino

Hallo,

aber ist das denn nicht unblogisch? Der konfessionslose Partner hat sich ja aus bestimmten Gründen der Kirche abgewandt und möchte der Kirche doch kein Geld geben. Man kann doch die Entscheidung eines Ehepartners für die Kirche nicht auf den anderen Partner anwenden…

Dann habe ich noch eine Nachfrage: da der Abzug der Kirchensteuer für den Konfessionslosen nicht in der Lohnsteuerkarte getätigt wird, wie wird die Kirchensteuer dann erhoben? Im Nachhinein im Lohnsteuerjahresausgleich?

Grüße
Jessica

Hallo,

aber ist das denn nicht unblogisch?

das ist auch mir unverständlich.
Die Kirchensteuer ist ein Mitgliedsbeitrag. Und warum sollte jemand an eine Religionsgemeinschaft Beiträge zahlen müssen, der er nicht angehört?
Und die Finanzämter betreiben auch noch das Inkasso, obwohl wir hier doch angeblich eine Trennung von Staat und Kirche und einen hohen Datenschutz haben.

Gruß
Pontius

Servus,

Man kann
doch die Entscheidung eines Ehepartners für die Kirche nicht
auf den anderen Partner anwenden…

Das geschieht auch nicht. Einmal ist niemand dazu gezwungen, den Vorteil des Ehegattensplittings bei der Veranlagung zur ESt wahrzunehmen. Außerdem: Hast Du Dich mal mit der Höhe des besonderen Kirchgeldes beschäftigt?

Im Nachhinein im Lohnsteuerjahresausgleich?

Nein, der Arbeitgeber berücksichtigt auch beim Jahresausgleich nur die Daten zum Lohnsteuerabzug, die er hat.

Die Festsetzung des besonderen Kirchgeldes erfolgt erst bei der Veranlagung zur Einkommensteuer.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

und wie läuft das bei der Einkommenssteuererklärung? Nehmen sie dann das Gesamtbrutto und rechnen den prozentualen Anteil so wie bei mir jeden Monat? Ich kann mir das gerade gar nicht vorstellen.

Grüße
Jessica

Hallo,

keine Ahnung aber leider nutzt es ja nichts. Zahlen muss man es trotzdem. Ich frage mich wieviel Ehepartner deswegen schon aus der Kirche ausgetreten sind weil der Ehepartner mitbezahlen musste.

Gruß
Jessica

Servus,

Kirchensteuer (für den Ehegatten, der kirchensteuerpflichtig ist) wird festgesetzt als Prozentsatz der auf diesen Ehegatten entfallenden Einkommensteuer - je nach Sachverhalt wird dafür eine fiktive Einkommensteuer berechnet, bei der Kinder bissel großzügiger berücksichtigt werden. Das besondere Kirchgeld (für den nicht kirchensteuerpflichtigen Ehegatten) wird nach einer dafür vorgesehenen Tabelle abhängig vom zu versteuernden Einkommen festgesetzt.

Schöne Grüße

MM

Ich.

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Hallo,

aber ist das denn nicht unblogisch?

das ist auch mir unverständlich.
Die Kirchensteuer ist ein Mitgliedsbeitrag. Und warum sollte
jemand an eine Religionsgemeinschaft Beiträge zahlen müssen,
der er nicht angehört?

Das ist ein bisschen zu kurz gedacht. Wenn in einer Ehe z.B. nur der Mann verdient, lebt die Frau praktisch auch vom Einkommen des Mannes. Also hat die Frau sehr wohl ein Einkommen, nämlich das was sie von ihrem Mann bekommt, entweder in Form von Geld (z.B. Taschengeld) oder in Form von Naturalien (kostenloses Wohnen, Lebensmittel Haushaltsbedarf etc.). Man kann also nicht sagen, dass die Frau ohne Einkommen ist und deswegen unterstellen viele Religionsgemeinschaften, dass sie sich auch (natürlich in geringerem Maße) an der Finanzierung beteiligen kann. Und da Mann und Frau die Zusammenveranlagung gewählt haben, gibt es nur einen Steuerbescheid für beide Eheleute und da taucht dann auch das besondere Kirchgeld der Frau auf. Es ist also nicht zutreffend, dass der Mann das Kirchgeld bezahlt. Wenn er das glaubt, sollte er noch mal lesen, an wen der Steuerbescheid gerichtet ist.

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Hallo,

jetzt nehmen wir mal an beide gehen Vollzeit arbeiten. Wie wird die Kirchensteuer dann berechnet? Denn das Kirchenmitglied zahlt ja wie immer seine Krichensteuer. Wird dann bei der Einkommenssteuererklärung nachberechnet und der Konfessionslose auch noch zur Kasse gebeten?

Grüße
Jessica

Nachfrage: um welches Bundesland geht es
Hi !

Die Kirchensteuer ist keine bundeseinheitliche Steuer sondern eine Landessteuer. Jedes Bundesland hat daher ein anderes Kirchensteuergesetz. Um wirklich eine fundierte Antwort geben zu können, ist es ununmgänglich zu wissen, für welches Bundesland hier eine Prüfung durchgeführt werden soll.

BARUL76

.

Hallo,

es geht um Baden-Würrtemberg.

Danke im voraus.
Jessica

jetzt nehmen wir mal an beide gehen Vollzeit arbeiten. Wie
wird die Kirchensteuer dann berechnet? Denn das
Kirchenmitglied zahlt ja wie immer seine Krichensteuer. Wird
dann bei der Einkommenssteuererklärung nachberechnet und der
Konfessionslose auch noch zur Kasse gebeten?

Erstmal was Grundsätzliches: Wenn beide Ehepartner sich zusammen veranlagen lassen, kann im Rahmen dessen immer nur das Ehepaar an sich, aber niemals einzelne Ehepartner „zur Kasse gebeten“ werden. Wenn beide Vollzeit verdienen, wird geschaut, wie viel Prozent die einzelnen Partner zum Gesamteinkommen beitragen und nur auf die anteilige Einkommensteuer wird dann Kirchensteuer erhoben.