Hallo,
aber ist das denn nicht unblogisch?
das ist auch mir unverständlich.
Die Kirchensteuer ist ein Mitgliedsbeitrag. Und warum sollte
jemand an eine Religionsgemeinschaft Beiträge zahlen müssen,
der er nicht angehört?
Das ist ein bisschen zu kurz gedacht. Wenn in einer Ehe z.B. nur der Mann verdient, lebt die Frau praktisch auch vom Einkommen des Mannes. Also hat die Frau sehr wohl ein Einkommen, nämlich das was sie von ihrem Mann bekommt, entweder in Form von Geld (z.B. Taschengeld) oder in Form von Naturalien (kostenloses Wohnen, Lebensmittel Haushaltsbedarf etc.). Man kann also nicht sagen, dass die Frau ohne Einkommen ist und deswegen unterstellen viele Religionsgemeinschaften, dass sie sich auch (natürlich in geringerem Maße) an der Finanzierung beteiligen kann. Und da Mann und Frau die Zusammenveranlagung gewählt haben, gibt es nur einen Steuerbescheid für beide Eheleute und da taucht dann auch das besondere Kirchgeld der Frau auf. Es ist also nicht zutreffend, dass der Mann das Kirchgeld bezahlt. Wenn er das glaubt, sollte er noch mal lesen, an wen der Steuerbescheid gerichtet ist.