Hallo Experten,
Anton Arbeitnehmer ist vor vielen Jahren aus der Kirche ausgetreten. Die Bescheinigung darüber ist in der Zwischenzeit verschwunden. Jetzt macht er erstmalig eine Steuererklärung (für 2009). In seinen Jahresentgeltbeschinigungen ist korrekterweise kein Kirchensteuerabzug angegeben.
Man stelle sich vor, der Sachbearbeiter des FA fragt jetzt nach der Austrittsbescheinigung, weil in irgendeiner Datenbank noch eine Kirchenzugehörigkeit des Anton vermerkt sein könnte. Eine solche Bescheinigung sei definitv nicht mehr zu beschaffen.
Warum verläßt sich das FA nicht auf die Angaben des Arbeitgebers und versteift sich auf einen veralteten Datenbankeintrag ?
Könnte man hier argumentieren oder muß man damit rechnen, dass rückwirkend Kirchensteuer zu zahlen wäre ?
Danke für Eure Hinweise.
Gruß
Nordlicht