Kirchensteuer

Hallo Experten,

Anton Arbeitnehmer ist vor vielen Jahren aus der Kirche ausgetreten. Die Bescheinigung darüber ist in der Zwischenzeit verschwunden. Jetzt macht er erstmalig eine Steuererklärung (für 2009). In seinen Jahresentgeltbeschinigungen ist korrekterweise kein Kirchensteuerabzug angegeben.

Man stelle sich vor, der Sachbearbeiter des FA fragt jetzt nach der Austrittsbescheinigung, weil in irgendeiner Datenbank noch eine Kirchenzugehörigkeit des Anton vermerkt sein könnte. Eine solche Bescheinigung sei definitv nicht mehr zu beschaffen.

Warum verläßt sich das FA nicht auf die Angaben des Arbeitgebers und versteift sich auf einen veralteten Datenbankeintrag ?

Könnte man hier argumentieren oder muß man damit rechnen, dass rückwirkend Kirchensteuer zu zahlen wäre ?

Danke für Eure Hinweise.

Gruß

Nordlicht

Rasterfahndung?

Eine solche Bescheinigung sei definitv nicht mehr zu
beschaffen.

Das ist leider ganz schlecht:

http://hpd.de/node/7146

http://hpd.de/node/655

Gruß

Stefan

Solch eine Bescheinigung bekommt Anton normalerweise von der zuständigen Gemeindeverwaltung (Standesamt).

Gruß Merger

Solch eine Bescheinigung bekommt Anton normalerweise von der
zuständigen Gemeindeverwaltung (Standesamt).

Das hat er schon, vergeblich, versucht.

Hi,

Solch eine Bescheinigung bekommt Anton normalerweise von der
zuständigen Gemeindeverwaltung (Standesamt).

Das hat er schon, vergeblich, versucht.

sollte Anton bei Kirchenaustritt in NRW wohnhaft gewesen sein, so ist das Amtsgericht zuständig laut dieser Internetseite www.kirchenaustritt.de/nrw. Also sollte sich Anton an das Amtsgericht dort wenden.

Viel Gruß von Tara