Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin gültig zum Ende September aus der Kirche ausgetreten. Gleichzeitig habe ich eine neue Arbeitsstelle angefangen. Von der alten bekomme ich nun noch Überstunden ausgezahlt und Geld für Schichtzulagen aus dem Monat September.
Muß ich für das ausstehende Geld nun noch Kirchensteuer zahlen oder kann ich verlangen das dies Geld nicht mehr besteuert wird? Der Anspruch für die Schichtzulagen ist vor dem Austritt erworben worden. Das Auszahlen der Überstunden quasi ja jetzt erst mit Beenden des Arbeitsverhältnisses.