hallo experten!
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
folgender sachverhalt:
auf meiner lohnsteuerkarte 2003 wurde vergessen einzutragen, daß ich noch in der kirche (kath) bin. erst auf meiner lohnabrechnung ist mir der fehler aufgefallen, daß ich nämlich keine kirchensteuer bezahlt habe.
da ich sowieso aus der kirche austreten will, habe ich nun ein paar fragen:
- wenn ich die lohnsteuerkarte jetzt so lasse, wie sie ist, also ohne konfession, kann dann irgendwann mal die „kirche“ kommen und kirchensteuer rückwirkend verlangen?
- gelte ich momentan als ausgetreten oder nicht?
- kann mein sohn trotzdem zb zur kommunion gehen, er ist kath. getauft?
noch zur info: ich bin seit 8 monaten getrennt lebend, habe einen sohn, mein werdender ex-mann ist schon vor jahren aus der kirche ausgetreten, ich bin in lohnsteuerklasse 2.
ich danke euch
grüße
claudia