Hallo,
mein Sohn ist arbeitslos und er soll jetzt Kirchensteuern zahlen, obwohl er nicht in der Kirche ist. Wieso bereichert sich die Kirche „unrechtmäßig?“ an den Arbeitslosen? Hoffentlich habe ich jetzt niemand auf den Schlips getreten, sorry.
Marlis
Hi Marlis,
solange Dein Sohn auf seiner Steuerkarte keine Religion eingetragen hat, muss er m. E. keine Kirchensteuer zahlen. Ob bei Dir im Bundesland die sog. Kultussteuer (eine Art Ersatzsteuerfür kofessionslose in manchen Bundesländern) fällig ist, kann ich nicht sagen.
Red mal mit dem Arbeitsamt oder wahlweise mit dem Finanzamt.
Von wem stammt denn die Aussage, dass er Kirchensteuer zahlen soll?
Gruß
ALex
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
muss er nicht, tut er auch nicht
Hi,
das Arbeitslosengeld wird nicht mit persönlichen, sondern mit pauschalierten Abschlägen berechnet. Bei dieser Pauschalierung ist auch die Kirchensteuer dabei, das ist so von Gerichten auch bestätigt worden. Es ist aber eine reine Rechengröße, um das auszuzahlende Arbeitslosengeld zu berechnen. Die Kirche bekommt (glücklicherweise, wie ich meine) keinen cent davon.
Gruß,
Micha
Kirchensteuer wird vom Arbeitslosengeld nicht an die Kirche gezahlt, allerdings bleibt sie auch nicht im eigenen Geldbeutel.
Das Arbeitslosengeld richtet sich nach Netto-Gehalt.Fiktiv werden deshalb Lohn- und Lohnnebensteuern, wozu auch die Kirchensteuer zählt, von der Bruttorechengröße abgezogen. (Werktätige bekommen ja auch nur das Nettogehalt ausgezahlt, da kann man als Arbeitsloser nicht mehr bekommen.Allerdings erfolgt dieser Abzug auch dann, wenn man selbst nicht einer Religionsgemeinschaft angehört.Solange die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Kirchensteuen zahlt, wird dieses als allgemeine Berechnungsgröße auch so bleiben.Dazu ist in 2002 noch ein Urteil ergangen)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]