Habe folgende Fragen:
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Kann man die volle Kirchensteuer als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzen?
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Kann man somit dann auch einen Freibetrag in Höhe der Kirchensteuer auf seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen? Z.B. Höhe der Kirchensteuer monatlich 50 EUR; Höhe des Freibetrags monatlich 50 EUR = keine zusätzliche monatliche Belastung durch einen Wiedereintritt in die Kirch
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Gibt es eine „Mindestlaufzeit“ ? Heißt: Wenn man in die Kirche wieder eintritt, muss man dann eine bestimmte Zeit drin bleiben?
Über Antworten freue ich mich!!!
Gruß
Am Rande und im Archiv
Höhe der Kirchensteuer monatlich 50 EUR; Höhe des Freibetrags
monatlich 50 EUR = keine zusätzliche monatliche Belastung
durch einen Wiedereintritt in die Kirch
Das stimmt SO nicht. Abzugsfähige Ausgaben mindern das steuerpflichtige Einkommen, aber nicht direkt die Steuer.
Weitere Info hier im Forum: /t/kirchensteuer/30105
Gruß
Stefan
- Kann man die volle Kirchensteuer als Sonderausgabe in der
Steuererklärung absetzen?
So ist es, es wirkt sich aber nur die Kirchensteuer aus, die bei einer Einzelperson 36 € (verh. und zusammenveranlagung 72 €) übersteigt. Bei den 36 € handelt es sich um den Sonderausgabenpauschbetrag gemäß § 10c EStG, der schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt ist.
- Kann man somit dann auch einen Freibetrag in Höhe der
Kirchensteuer auf seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen? Z.B.
Höhe der Kirchensteuer monatlich 50 EUR; Höhe des Freibetrags
monatlich 50 EUR = keine zusätzliche monatliche Belastung
durch einen Wiedereintritt in die Kirch
Das wäre möglich, das Finanzamt wird aber auch Kirchensteuererstattungen des Lohnsteuerkartengeltungsjahres gegenrechnen. Zudem müssen 600 € erstmal erreicht werden, um überhaupt einen Freibetrag eintragen lassen zu können.
- Gibt es eine „Mindestlaufzeit“ ? Heißt: Wenn man in die
Kirche wieder eintritt, muss man dann eine bestimmte Zeit drin
bleiben?
Die Frage sollten Sie Ihren Pfarrer oder Priester stellen. Aus steuerlicher Sicht gibt es den Eintritt, der von der Kirche bestätigt wird und wo die Kirche auch eine Durchschrift ans Finanzamt schickt und den Austritt, der bundeslandverschieden entweder beim Standesamt oder beim Amtsgericht erklärt werden muss. Entgegen dem Eintritt kostet der Austritt dummerwiese noch Geld, also würde ich auf einen Wiedereintritt eher verzichten wollen…
MfG
Oerdiz