Hallo liebe Gemeinde,
wenn ich richtig liege, dann gilt folgendes:
1.) gezahlte Steuern sind grundsätzlich nicht von der Einkommensteuer absetzbar
2.) Kosten, die aufgewendet werden müssen, um seiner Arbeit nachzugehen, heißen Werbungskosten
3.) Werbungskosten sind wiederum steuerlich absetzbar
Nun gibt es folgende Besonderheit - zumindest in einigen Bundesländern:
Lehrer, die als Fach Religion unterrichten (Konfession sei egal), benötigen von der jeweiligen Kirche eine sogenannte Vocation (eine Art „Zulassung“), um letztlich Religion an der Schule zu unterrichten. Um diese Vocation zu erhalten, ist aber wiederum die Mitgliedschaft in der Kirche nötig. Und diese Mitgliedschaft bedingt die Zahlung von Kirchensteuer.
Ergo: Um die Arbeit ausüben zu können, muss Kirchensteuer bezahlt werden.
Kann die Kirchensteuer in dem Fall als Werbungskosten in der Steuererklärung aufgeführt werden?
Viele Grüße
QXenon