hier ein theoretischer Fall:
Frau Mustermann ist Lehrerin für katholische Religion an einer Grundschule.
Dafür darf sie nicht aus der Kirche ausgetreten sein, da sie sonst ihre Lehrerlaubnis verlieren würde.
Frau Mustermann ist nur aus beruflichen Gründen noch in der Kirche.
Kann unter diesen Umständen die gezahlte Kirchensteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden?
der wörtlichen Definition von Werbungskosten entspräche das; persönliche Einschätzung allerdings, dass das nicht außergerichtlich (= per Einspruch) durchsetzbar wäre. Aus der Rechtsprechung kenne ich nichts dazu.
Zurück das Ganze! Nicht bloß die ESt selber, sondern auch sonstige Personensteuern (auch die KiSt) dürfen das zu versteuernde Einkommen nicht mindern. - § 12 Nr. 3 EStG.