Hallo,
habe heute von einer Bekannten (71 Jahre)gehört, dass sie Probleme mit dem Kirchensteueramt hatte, weil sie für ihren aus der katholische Kirche ausgetretenen Ehemann (sie selbst ist evangelisch) keine Krichensteuer bezahlen wollte. Sie wurde auch massiv bedroht, dass sie mit allen Konsequenzen zu rechnen hätte, wenn sie nicht zahle.
Dazu 2 Fragen: Nicht einmal der evangelische Pfarrer wusste von dieser offenbar neuen Regelung in der evangelischen Kirche. Angeblich habe sie zu wenig Einnahmen, weil Hauptverdiener aus der Kirche austreten und die Familie drin beleibt und Leistungen beansprucht. Es wird so aber sicher auch eine Reihe von Kirchasutritten geben.
Und sind Rentner nicht sowieso Kirchensteuer befreit?
Die Empörung ist jedenfalls groß. Zu Recht? Die Katholische Kirche distanziert sich von solchen Praktiken und will so etwas nicht einführen.
Wer klärt mich auf, was da dran ist?
Gruß und danke Aurikel
Hallo,
Sie wurde auch massiv bedroht, dass sie mit allen Konsequenzen zu
rechnen hätte, wenn sie nicht zahle.
Wer hat sie bedroht?? Soweit ich weiss, wird die Kirchensteuer vom Staat eingesammelt, nicht direkt von den Kirchen??! Oder klingelt ein Pfarrer zuhause und verlangt, dass sie mit der Kohle rausrückt?
Gruss, Omar Abo-Namous
Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe
Hallo Aurikel,
guckst Du:
http://www.kigst.de/gesetze/faq/faq-kigeld.htm
Sie wurde auch massiv bedroht, dass sie mit allen Konsequenzen zu
rechnen hätte, wenn sie nicht zahle.
Fegefeuer vielleicht?? An die massive Bedrohung mag ich nicht recht glauben.
Der Text, der bei der Anforderung von fälligen Steuern vom FA bzw. der Vollstreckungsstelle am FA verwendet wird, ist immer der gleiche. Unabhängig davon, ob es sich um Kirchgeld oder ESt oder sonst eine Steuer handelt. Für Leute, die sonst ihre Steuern zahlen, klingt dieser Text allerdings schon etwas heftig. Aber keine Sorge, es handelt sich hier nicht um eine besonders massive Vorgehensweise gegenüber säumigen Kirchgeldzahlern. Jeder säumige Steuerzahler wird damit konfrontiert.
Dazu 2 Fragen: Nicht einmal der evangelische Pfarrer wusste
von dieser offenbar neuen Regelung in der evangelischen
Kirche.
Es handelt sich beim besonderen Kirchgeld weder um eine neue Regelung noch um eine evangelische Regelung. Es gibt einige Landeskirchen, die erst spät angefangen haben, bei glaubensverschiedenen Ehen in den im oben gezeigten Link erklärten Fällen besonderes Kirchgeld zu erheben.
Angeblich habe sie zu wenig Einnahmen, weil
Hauptverdiener aus der Kirche austreten und die Familie drin
bleibt und Leistungen beansprucht.
Sinn des Kirchgeldes ist was anderes: Die Familie lebt wesentlich von den Einkünften des Hauptverdieners. Diese Einkünfte eines nicht Gläubigen, der die Gemeinde verlassen hat und entsprechend nicht zur Kirchensteuer herangezogen wird, fließen teilweise gläubigen Gemeindemitgliedern zu. Ohne besonderes Kirchgeld käme es jetzt dazu, dass nur die Gemeindemitglieder, die ihren Lebensunterhalt selber verdienen, ihren Beitrag zur Gemeinde leisten würden, während diejenigen, die ihren Lebensunterhalt durch andere verdienen lassen, einen wenig einleuchtenden Vorteil hätten.
Und sind Rentner nicht sowieso Kirchensteuer befreit?
Nach welcher Vorschrift? KiSt wird im Regelfall als ein Prozentsatz der ESt erhoben, d.h. ein Rentner, der keine ESt bezahlt, zahlt auch keine KiSt. Aber eine extra Befreiung gibts meines Wissens in keinem deutschen Bundesland (Kirchensteuer ist Sache der Landeskirchen bzw. Bistümer).
Die Empörung ist jedenfalls groß. Zu Recht? Die Katholische
Kirche distanziert sich von solchen Praktiken und will so
etwas nicht einführen.
Hat sie schon. Die katholische Kirche in ihrer Gesamtheit distanziert sich nicht von der Erhebung von Kirchgeld.
Fazit: Wenn mir die Gemeinde den Beitrag nicht wert ist, den sie von mir erhebt, warum verlasse ich sie dann nicht? Ich kenne keine Vorschrift, die in D zum Christentum verpflichten würde. Christus selber hat sich immer wieder wenig begeistert von halbherziger Nachfolge geäußert - ganz oder gar nicht ist da die Parole.
Schöne Grüße
MM
Fazit: Wenn mir die Gemeinde den Beitrag nicht wert ist, den
sie von mir erhebt, warum verlasse ich sie dann nicht?
Hast du eigentlich den ersten Satz richtig gelesen? Er hat die Gemeinde verlassen!
Grüße Dusan
Hast du eigentlich den ersten Satz richtig gelesen? Er hat die
Gemeinde verlassen!
Und sie nicht. Lebt aber von seinen Einkünften. Daher wird bei ihm das besondere Kirchgeld für sie erhoben. Vgl. der Link zur Erläuterung des besonderen Kirchgeldes.
Bei gleich hohen Einkünften und glaubensverschiedener Ehe spielt das besondere Kirchgeld keine Rolle. Echt nicht.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
er ist überzeugter Atheist, schon lange aus der katholischen Kirche ausgetreten und sie lebt nicht von seinen Einkünften, sondern ist wie er im Ruhestand und hat eigene Einkünfte aus ihrer Rente. Sie ist sehr gläubig und versucht ihn zum evangelischen Glauben zu bewegen, was ihr aber mit solch einem Ansinnen der evangelischen Kirche nicht gelingen wird.
Gruß Aurikel
Hallo Aurikel,
wenn die Einkünfte der beiden Ehepartner etwa gleich hoch sind, liegt unter Umständen ein Fehler in der Veranlagung vor. Das besprochene besondere Kirchgeld wird bei glaubensverschiedener Ehe bloß dann erhoben, wenn die Einkünfte des KiSt-pflichtigen Ehepartners geringer sind als diejenigen des nicht KiSt-pflichtigen.
Die Darstellung, die ich vorher zitiert habe, ist bloß ein Aspekt aus einem etwas umfangreicheren Zusammenhang, der hier ganz gut zusammengestellt ist:
http://www.kigst.de/gesetze/faq/faq-start.htm
Wenn ein Fehler in der Veranlagung vorliegt, ist es sicherlich sinnvoll, sich nicht auf die Schiene „offensichtliche Unrichtigkeit“ zu verlassen, sondern zur Wahrung von Frist und Form Einspruch gegen den zugrundeliegenden Bescheid zu erheben, solange dieser noch keine vier Wochen alt ist.
Schöne Grüße
MM