Kirchensteuer auf Abfindung?

Hallo liebe Gemeinde

Im Herbst bekomme ich eine Abfindung da mein Arbeitgeber die Firma schließen wird.
Ich bin nicht in der Kirche und zahle somit auch keine Kirchensteuer. Meine Frau ist noch in der Kirche.
Zurzeit habe ich Steuerklasse 3 und meine Frau geht einer geringfügigen Beschäftigung auf 450 Euro Basis nach.
Wir sind Steuerlich gemeinsam veranlagt.
Hier meine Frage:
Muss ich auf meine Abfindung Kirchensteuer bezahlen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

LG Flo

Hallo,
die gute Nachricht: du nicht.
die schlechte: es heißt nur anders, denn
das letzte Mal, dass ich zahlte, war ich kirchenlos und zahlte für meine weniger verdienende Frau, die noch katholisch war. (Begründung, der kirchliche Partner würde den anderen in die Kirche mitschleppen… :tired_face:)
… als „besonderes Kirchgeld“ ist das verfassungsmäßig in Ordnung so. Tja, da kannst du nix machen,
Grüße
ynot

Moin,

ich fürchte dass ynot Recht hat.

Ich bin kein Jurist, könnte aber als Ausnahme nur sehen, wenn ihr Gütertrennung, absolut getrennte Konten habt usw.

Wie gesagt, nicht Du sondern Deine Frau wird zur Kasse „gebeten“.

Wo sie das Geld herbekommt ist ihr Problem.

Hm, mir wurde als ich Arbeitslos war, auch Kirchensteuer abgezogen, obwohl ich mit 14/15 (?) aus der Kirche ausgetreten bin.

Es gibt etliche Gerichtsurteile, die im Tenor sagen, dieser pauschale Abzug geschieht um die Verwaltung zu vereinfachen. Toll.

Ich verstehe Deinen Ärger.

Die Argumentation, dass die Kirchen ja viel für die Allgemeinheit machen, ist schlicht falsch, da die Kitas etc. fast immer zu einem großen Teil aus Steuergeldern bezahlt oder zumindest bezuschußt werden.

Gruß Volker