Kirchensteuer Bayern/Thüringen

Herr A. wohnt in Thüringen ( ganz nah an der Grenze zu Bayern) und arbeitet in Thüringen. 
Im Februar 2014 zieht er knapp 10 km um und wohnt jetzt in Bayern, seine Arbeit in thüringen behält er. 
Diese woche erhält er einen brief der evangelischeb Kirche, das er zusätzliche Kirchensteuer zahlen soll. Da in Bayern nur 8% erhoben werden statt wie in anderen Bundesländer 9% und das fehlende Prozent wird als Ortskirchensteuer erhoben. Außerdem steht im brief das er für die Jahre 2009-2013 auch nicht bezahlt hat und nachzahlen soll. 

  1. arbeitet er ja in thüringen und zahlt da schon die 9% und jetzt nochmal 1% Zahlen ist das rechtens ?

  2. wohnt er ja auch erst seit Febuar 2014 hier also ist ein zahlen von früherer jahren ja gar nicht rechtens oder ???

Servus,

die Festsetzung der Kirchensteuer richtet sich nach dem Wohnsitz. Herr A. kann sehr leicht die KiSt mit dem in Bayern gültigen Satz festsetzen lassen, indem er eine ESt-Erklärung abgibt. Dann wird ihm das örtlich zuständige FA mindestens den Betrag überweisen, den er für die Ortskirchensteuer braucht.

Ob es leichter ist, ungefähr zwanzig Felder eines Formulars nach Vorgabe auszufüllen oder einen Antrag auf Erlass der Ortskirchensteuer aus Billigkeitsgründen mit unsicherer Aussicht auf Erfolg zu stellen, darf Herr A selber entscheiden.

Für die Zeit, als A noch nicht an dem Ort gewohnt hat, für den die Ortskirchensteuer erhoben wird, kann sie natürlich nicht festgesetzt werden. Totstellen und im Hintergrund maulen hilft da aber nichts - man muss den Leuten schon sagen, was man von ihnen will. Sinnvollerweise nicht am Telefon und nicht per SMS oder E-Mail, sondern mit einem Dreizeiler, den man in einen Umschlag thut und mit einer Briefmarke versieht.

Falls Teile des Sachverhalts nicht geschildert sind - z.B. Meldung schon seit Jahren an dem Ort in Bayern, um ein paar hundert Euro Werbungskosten erschwindeln zu können -, ist das natürlich entsprechend zu berücksichtigen.

Schöne Grüße

MM