Hallo!
Man stelle sich folgendes, natürlich völlig utopische Szenarion vor: Jemand „erbt“ die Betriebsrente seines verstorbenen Vaters. Diese wird nicht erbschaftssteuerlich behandelt, sondern den Erben in Form von zusätzlichem eigenen Einkommen zugestanden. D.h. Erben müssen dort Steuerkarte abgeben und zahlen horrende Abgaben.
Macht es einen Sinn, zwei Monate nach erfolgter Auszahlung aus der Kirche auszutreten, da man auf das Erbe ja neben der Lohnsteuer auch Kirchensteuer zahlen musste oder hätte das nur Sinn gemacht, wenn man im Monat der Auszahlung ausgetreten wäre? D.h. gilt der Austritt aus der Kirche rückwirkend und kann man sich zumindest die Kirchensteuer, die man auf das Erbe zahlen musste, zurückholen?
Wäre dankbar für jede realistische Einschätzung dieses irrealen Szenarios!
Viele Grüße, Messalina
Hi,
wenn man im Laufe eines Monats aus der Kirche austritt, wirkt das ab dem nächsten Monat.
Schöne Grüße
C.