Kirchensteuer bei Krankengeldermittlung

Das Krankengeld der gesetzlichen KV darf ja maximal 90 % des Nettoeinkommens betragen. Bei der Ermittlung des Nettogehaltes ist laut Krankenkassen auch die Kirchensteuer abzuziehen.

So wie ich das sehe, bedeutet dies, dass Kirchenmitglieder prinzipiell weniger Krankengeld erhalten als übrige Beschäftigte.

Ist das wirklich so, oder habe ich da was übersehen?

Wenn das wirklich so sein sollte, durch was ist diese Benachteiligung von Kirchenmitgliedern gerechtfertigt bzw. wie ist sie begründet?

Servus,

wer Kirchensteuer zahlt, hat auch ohne Krankengeld, bei ganz regulären Bezügen, ein niedrigeres Netto.

Ist also keine besondere Benachteiligung.

Schöne Grüße

MM

wer Kirchensteuer zahlt, hat auch ohne Krankengeld, bei ganz
regulären Bezügen, ein niedrigeres Netto.

Ist also keine besondere Benachteiligung.

Das niedrigere Nettogehalt im Normalfall ist aber auf abgeführte Kirchensteuer zurückzuführen. Ist ja auch vollkommen logisch, dass jemand der Kirchensteuer zahlt, am Ende weniger Geld in der Tasche hat.
Wenn Krankengeld ausgezahlt wird, wird aber gar keine Kirchensteuer mehr abgeführt. Deswegen dürfte das Nettogehalt auch nicht niedriger sein als bei einem Nichtkirchenmitglied. Es sei denn, dass nicht ausgezahlte Krankengeld wird an die Kirche abgeführt, was aber wohl kaum der Fall ist.
Verstehst Du was ich meine?

Hallo,
der Krankengeldempfänger zahlt auch keine Lohnsteuer.
Ich sehe auch keine Benachteiligung eines Kirchensteuerzahlers bei Krankengeldbezug gegenüber eines Nichtsuteuerzahlers.
Gruß
Czauderna

Leider hat offenbar niemand meine Frage verstanden, deswegen möchte ich das mal mit einem Beispiel verdeutlichen:

Person A und B verdienen jeweils 2000 Euro brutto. Der Einfachheit halber nehmen wir an, dass der Steuersatz 20 % beträgt, dass 20 % Sozialabgaben zu zahlen sind und es keine Freibeträge, keine Sozialabgaben und keinen Solidaritätszuschlag gibt. Beide Personen zahlen also 400 € Steuern, 400 € Sozialversicherungsbeiträge und haben somit 1200 € netto. Ist bis hierhin jeder mitgekommen?

Soweit so gut, doch jetzt tritt A in die Kirche ein. Er zahlt jetzt zusätzlich 36 € Kirchensteuer (9% von 400 Euro), hat also nur noch 1164 € netto.

Nun werden A und B krank. Beide erhalten 90% ihres Nettogehaltes als Krankengeld und müssen keine Steuern mehr zahlen.
A bekommt also 1047,60 € Krankengeld und B bekommt jetzt 1080 € Krankengeld und das ist die Ungerechtigkeit. Denn beide zahlen keine Kirchensteuer in der Situation, ihhre Kirchenmitgleidschaft dürfte also keine Rolle spielen und doch tut sie dies.

Hallo,
doch, verstanden habe ich Sie schon, nur das Ergebnis bleibt das Gleiche.
Die Kirchensteuer ist eine Steuer und von daher keine freiwillige Abgabe. In einigen katholischen Gegenden gibt es noch das sog. Kirchgeld, quasi auch eine „Steuer“, hier aber auf freiwilliger Basis.
Deshalb, wer einer Kirche angehört ist Kirchensteuerpflichtig, von daher keine Benachteiligung - allerdings ist die Kirchensteuer beeinflussbar - man muss einfach nur aus der Kirche austreten oder ihr erst garnicht angehören - man kann aber dann trotzdem die Kirche finanziell unterstützen.
Gruß
Czauderna

Die Kirchensteuer ist eine Steuer und von daher keine
freiwillige Abgabe.

Die Kirchensteuer ist eher ein zwangsweise erhobener Mitgliedsbeitrag als eine staatliche Steuer. Man ist zwar zur Zahlung verpflicht, das Geld kommt aber ausschließlich einer bestimmten Organisation zu gute, der man angehört. Und da diese Mitgliedschaft freiwillig ist, ist die Kirchensteuer indirekt schon eine freiwillige Abgabe. Und wieso Leute, die diese freiwillige Abgabe entrichten, beim Krankengeld benachteiligt werden sollen, erschließt sich mir nicht.

Die Argumentation der Krankenkassen lautet in etwa: „Wenn Du nicht krank wärest, müsstest Du ja Kirchensteuer zahlen. Da Du jetzt aber krank bist, sparst Du die Kirchensteuer, deswegen kürzen wir Dir Dein Krankengeld entsprechend.“ Das könnte man so machen, wenn man diese Kürzung an die Kirche weiterleiten würde. Aber einfach das Geld einzusacken und davon profitieren, dass derjenige in der Kirche ist, ist in meinen Augen nicht gerechtfertigt.

man kann
aber dann trotzdem die Kirche finanziell unterstützen.

Ja und zwar durch Spenden. Jemand der einen Betrag X monatlich der Kirche spendet, steht finanziell genauso da, wie jemand der monatlich einen Betrag X an Kirchensteuer zahlt. Beide können am Jahresende den Betrag 12*X als Sonderausgabe geltend machen und erhalten die gleiche Steuererstattung. Beide haben also gleich viel Geld zur Verfügung und die Kirche hat von beiden gleich viel Geld erhalten. Soweit alles logisch, doch warum soll der eine (das Kirchenmitglied) jetzt weniger Krankengeld erhalten als der andere (das spendende Nichtmitglied)? Das macht in meinen Augen keinen Sinn! Letztlich darf der Spender nicht besser oder schlechter behandelt werden als das Mitglied und das schon gar nicht von einer Krankenkasse.

Du darfst ja nicht vergessen, dass im Falle der Krankengeldzahlung beide Personen (Mitglied und Spender) an die Kirche spenden müssen, damit diese ihr Geld bekommt. Der Kirchensteuerzahler bekommt also weniger Krankengeld, muss aber trotzdem noch spenden, wenn er möchte dass die Kirche genauso viel Geld erhält, wie wenn er gesund ist. Er ist also einer unzulässigen Doppelbelastung ausgesetzt.

Hallo,

„Die Kirchensteuer ist eher ein zwangsweise erhobener Mitgliedsbeitrag als eine staatliche Steuer. Man ist zwar zur Zahlung verpflicht, das Geld kommt aber ausschließlich einer bestimmten Organisation zu gute, der man angehört. Und da diese Mitgliedschaft freiwillig ist, ist die Kirchensteuer indirekt schon eine freiwillige Abgabe. Und wieso Leute, die diese freiwillige Abgabe entrichten, beim Krankengeld benachteiligt werden sollen, erschließt sich mir nicht“

Nun, das ist deine Auffassung - die gesetzliche Definition ist aber eine andere - dort ist klar geregelt was unter Netto-Lohn und unter Brutto-Lohn zu verstehen ist - von daher „sackt“ sich die Krankenkasse nichts ein. Das Krankengeld orientiert sowohl am Brutto-Lohn als auch am Netto-Lohn.
Dein Problem wäre dann eher verfassungsrechtlicher Natur (Ist die Kirchensteuer eine Steuer oder nicht ?)
Von daher hat die Krankenkasse und die Berechnung des Krankengeldes
solange damit nichts zu tun, solange diese Frage nicht geklärt ist.
Und da die Kassen an Gesetze gebunden sind und das Krankengeld nicht nach eigener Auffassung berechnen geht dein „Vorwurf“ an die falsche Adresse.
Gruß
Czauderna