Die Kirchensteuer ist eine Steuer und von daher keine
freiwillige Abgabe.
Die Kirchensteuer ist eher ein zwangsweise erhobener Mitgliedsbeitrag als eine staatliche Steuer. Man ist zwar zur Zahlung verpflicht, das Geld kommt aber ausschließlich einer bestimmten Organisation zu gute, der man angehört. Und da diese Mitgliedschaft freiwillig ist, ist die Kirchensteuer indirekt schon eine freiwillige Abgabe. Und wieso Leute, die diese freiwillige Abgabe entrichten, beim Krankengeld benachteiligt werden sollen, erschließt sich mir nicht.
Die Argumentation der Krankenkassen lautet in etwa: „Wenn Du nicht krank wärest, müsstest Du ja Kirchensteuer zahlen. Da Du jetzt aber krank bist, sparst Du die Kirchensteuer, deswegen kürzen wir Dir Dein Krankengeld entsprechend.“ Das könnte man so machen, wenn man diese Kürzung an die Kirche weiterleiten würde. Aber einfach das Geld einzusacken und davon profitieren, dass derjenige in der Kirche ist, ist in meinen Augen nicht gerechtfertigt.
man kann
aber dann trotzdem die Kirche finanziell unterstützen.
Ja und zwar durch Spenden. Jemand der einen Betrag X monatlich der Kirche spendet, steht finanziell genauso da, wie jemand der monatlich einen Betrag X an Kirchensteuer zahlt. Beide können am Jahresende den Betrag 12*X als Sonderausgabe geltend machen und erhalten die gleiche Steuererstattung. Beide haben also gleich viel Geld zur Verfügung und die Kirche hat von beiden gleich viel Geld erhalten. Soweit alles logisch, doch warum soll der eine (das Kirchenmitglied) jetzt weniger Krankengeld erhalten als der andere (das spendende Nichtmitglied)? Das macht in meinen Augen keinen Sinn! Letztlich darf der Spender nicht besser oder schlechter behandelt werden als das Mitglied und das schon gar nicht von einer Krankenkasse.
Du darfst ja nicht vergessen, dass im Falle der Krankengeldzahlung beide Personen (Mitglied und Spender) an die Kirche spenden müssen, damit diese ihr Geld bekommt. Der Kirchensteuerzahler bekommt also weniger Krankengeld, muss aber trotzdem noch spenden, wenn er möchte dass die Kirche genauso viel Geld erhält, wie wenn er gesund ist. Er ist also einer unzulässigen Doppelbelastung ausgesetzt.