Hallo,
Ist das richtig so: wenn A (rk) mit B (ev.) verheiratet ist, dass beide für beide Kirchen Steuern zahlen?
LG
Stefan
Hallo,
Ist das richtig so: wenn A (rk) mit B (ev.) verheiratet ist, dass beide für beide Kirchen Steuern zahlen?
LG
Stefan
Wenn beide die Zusammenveranlagung wählen, zahlen Sie ja für ein Kalenderjahr zusammen einen Betrag X Kirchensteuern, der aus dem Steuerbescheid ersichtlich ist. Dieser Betrag wird dann Hälfte/Hälfte auf die beiden Religionsgemeinschaften aufgeteilt. Auch bei der Lohnsteuer wird schon auf diese Teilung zugearbeitet, in dem die Kirchenlohnsteuer bei jedem Ehepartner hälftig auf beide Kirchen aufgeteilt wird. Insofern haben Sie Recht, wenn Sie schreiben, dass „beide für beide Kirchen zahlen“. Das ganze nennt sich Halbteilungsgrundsatz und erfordert, dass auf der Lohnsteuerkarte jeweils auch die Konfession des Ehegatten eingetragen ist.
Es gibt aber auch Bundesländer, in denen dieses Prinzip nicht angewendet wird (Bayern, Bremen und Niedersachsen). Da richtet es sich danach, auf welchen Ehepartner wie viel der Einkommensteuer entfällt. Würde z.B. der Mann Alleinverdiener sein, würde die Kirche des Mannes die gesamte Kirchensteuer erhalten. Auch bei der Lohnsteuer ist es so, dass „jeder nur für seine Kirche zahlt.“ Das gleicht sich aber unterm Strich wieder aus, da es beim nächsten Ehepaar genau umgekehrt ist.