Es besteht folgende Situation. Der Ehemann ist alleinverdiener und zahlt auch ev. KiSt. Die Ehefrau hat bis auf Kapitalerträge (z.B.,2000 € p.a.) keine Einkünfte. Muss auf die Kapitalerträge kath. KiSt bezahlt werden, oder gibt es hier einen Freibetrag für diese Einkünfte? Bis zu welcher Einkommensgrenze der Kapitalerträge müssen evtl. keine Steuern bezahlt werden?
Vielen Dank!
Bsp. ist ja im Jahr 2009 ein Einkommen bis zu ca. 7800 € Einkommensteuerfrei. Ist es dann möglich, dass für Kapitaleinkünfte nur eine Steuerbefreiung in Höhe des Sparer-Pauschbetrages (801, bzw. 1602 €) hinsichtlich der Berechnung der KiSt vorliegt? Dies ist doch nicht loglisch ?
Sie müssen die Einkünfte aus Kapitalvermögen für die Kist in der ESt-Erklärung angeben und dort wird dann für das ganze Jahr die erforderliche KiSt-Belaszung berechnet.
Lia
Hallo Lia,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Daten sind in der EkSt-Erklärung angegeben. Leider ist nicht nachvollziehbar, wieso bei einem zu versteuernden Einkommen der Ehefrau von 0 € trotzdem (kath.) KiSt auf die Kapitalerträge zu zahlen sind, da diese über 801 € liegen. KiSt wurde ja vom ev. KiStAmt erhoben, da der Ehemann alleinverdiener ist und somit das zu versteuernde Einkommen auf ihn läuft.
Werden die Kapitaleinkünfte trotz Zusammenveranlagung gesplittet auf den Ehemann und die Ehefrau berechnet und die anderen Eikunftsarten zusammen berechnet? Das ist nicht nachvollziehbar. Gibt es denn bei der Einkunftsart Kap nicht auch den „normalen“ Freibetrag wie bei der Einkommensteuertabelle? Hier sind ja ca. 8000 € p.a. Einkommensteuer, d.h. auch KiSt, frei.
Es besteht folgende Situation. Der Ehemann ist alleinverdiener
und zahlt auch ev. KiSt. Die Ehefrau hat bis auf
Kapitalerträge (z.B.,2000 € p.a.) keine Einkünfte.
Muss auf
die Kapitalerträge kath. KiSt bezahlt werden, oder gibt es
hier einen Freibetrag für diese Einkünfte?
Es gibt den sog. Sparer-Pauschbetrag, der für Ehepaare 1.602 € beträgt. D.h. selbst wenn die Frau den voll ausshöpft, wird ein Teil der Kapitalerträge zu versteuern sein (womit dann auch Kirchensteuer zu zahlen ist).
Bis zu welcher
Einkommensgrenze der Kapitalerträge müssen evtl. keine Steuern
bezahlt werden?
S.o.
Bsp. ist ja im Jahr 2009 ein Einkommen bis zu ca. 7800 €
Einkommensteuerfrei.
Für Ledige vielleicht, für Ehepaare dürfte es ca. das doppelte sein. Allerdings wird der Mann als Vollverdiener das alleine ja wohl schon überschreiten.
Ist es dann möglich, dass für
Kapitaleinkünfte nur eine Steuerbefreiung in Höhe des
Sparer-Pauschbetrages (801, bzw. 1602 €) hinsichtlich der
Berechnung der KiSt vorliegt? Dies ist doch nicht loglisch ?
- Wenn das Ehepaar außer Kapitalerträgen keine Einküfte hat, können natürlich Kapitalerträge bis zur Höhe des Grundfreibetrages (2009 ca. 15.700 €) steuerfrei bezogen werden. Wenn die anderen Einkünfte aber oberhalb des Grundfreibetrages liegen (und das ist bei dem Ehepaar ja der Fall), können nur noch 1602 € an Kapitalerträgen steuerfrei bezogen werden. Was soll daran unlogisch sein?
- Es gibt keine Unterschiede zwischen Kirchensteuer und Einkommensteuer hinsichtlich der Steuerfreiheit. Wenn Einkommensteuer fällig wird, wird auch Kirchensteuer fällig und umgekehrt.
Die Daten sind in der EkSt-Erklärung angegeben. Leider ist
nicht nachvollziehbar, wieso bei einem zu versteuernden
Einkommen der Ehefrau von 0 € trotzdem (kath.) KiSt auf die
Kapitalerträge zu zahlen sind, da diese über 801 € liegen.
Häh? Eben war noch davon die Rede, dass die Frau 2000 € an Kapitalerträgen bezieht und jetzt sind es plötzlich 0 €? Selbst wenn die Frau den kompletten Freibetrag von 1602 € ausschöpft, bleiben immer noch 398 € die zu versteuern sind.
KiSt wurde ja vom ev. KiStAmt erhoben, da der Ehemann
alleinverdiener ist und somit das zu versteuernde Einkommen
auf ihn läuft.
S.o. Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig, also hat auch die Ehefrau ein zu versteuernendes Einkommen.