Hallo allerseits,
folgende Frage:
Ein Ehepaar, gemeinsam steuerlich veranlagt, wohnhaft in Bayern.
Er ist Alleinverdiener (selbständig). Sie nimmt vielleicht in näherer Zukunft einen 400-Euro-Job an.
Beide sind in der römisch-katholischen Kirche.
Er will austreten, unter anderem wegen der Kirchensteuer.
Wenn er ausgetreten ist, muss er dann weiterhin den halben Betrag der Kirchensteuer bezahlen (für seine Frau)?
Danke für alle Antworten.
Nein, er muss gar nichts mehr bezahlen, aber sie muss Kirchensteuern entsprechend ihrer Einkünfte bezahlen oder (wenn diese zu gering sind) ggf. das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, das aber m.W. von der römisch-katholischen Kirche in Bayern nicht erhoben wird.
Sofern ihr 400-Euro-Job pauschal durch den Arbeitgeber besteuert wird, zahlt sie gar keine Kirchensteuer. Wenn sie den Job auf Lohnsteuerkarte ausübt, werden die 400 Euro zusammen mit dem Einkommen des Mannes versteuert und dann anteilig auf ihren Beitrag zum Gesamteinkommen Kirchensteuern erhoben.
Wenn ein Ehepartner kirchensteuerpflichtig ist und der andere nicht, spricht man von einer glaubensverschiedenen Ehe.
Die Kirchensteuerberechnung in glaubensverschiedenen Ehen funktioniert so:
- Es werden die steuerpflichtigen Einkünfte beider Partner getrennt ermittelt
- Für jeden Partner wird eine fiktive Einkommensteuer ermittelt, die sich ergeben würde, wenn er sein Einkommen alleine versteuern würde (getrennte Veranlagung)
- Die beiden fiktiven Einkommensteuern werden addiert und ergeben eine fiktive Gesamteinkommensteuer
- Es wird ermittelt, welchen Anteil der kirchensteuerpflichtige Partner an der fiktiven Gesamteinkommensteuer hat
- Dieser Anteil entscheidet dann darüber, wie viel Prozent der realen Einkommensteuer, zu der das Ehepaar verlangt wird, der Kirchensteuerpflicht unterliegt
Danke für die Antwort.
Sofern ihr 400-Euro-Job pauschal durch den Arbeitgeber
besteuert wird, zahlt sie gar keine Kirchensteuer.
Wird er. Der Arbeitgeber ist der Ehemann, aber das dürfte wohl nichts zur Sache tun.
Wenn ein Ehepartner kirchensteuerpflichtig ist und der andere
nicht, spricht man von einer glaubensverschiedenen Ehe.
Die Kirchensteuerberechnung in glaubensverschiedenen Ehen
funktioniert so:
- Es werden die steuerpflichtigen Einkünfte beider Partner
getrennt ermittelt
- Für jeden Partner wird eine fiktive Einkommensteuer
ermittelt, die sich ergeben würde, wenn er sein Einkommen
alleine versteuern würde (getrennte Veranlagung)
- Die beiden fiktiven Einkommensteuern werden addiert und
ergeben eine fiktive Gesamteinkommensteuer
- Es wird ermittelt, welchen Anteil der
kirchensteuerpflichtige Partner an der fiktiven
Gesamteinkommensteuer hat
- Dieser Anteil entscheidet dann darüber, wie viel Prozent
der realen Einkommensteuer, zu der das Ehepaar verlangt wird,
der Kirchensteuerpflicht unterliegt
Nehmen wir mal an, der Mann hatte im letzten Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von 76.000 Euro und wird in Zukunft ein ähnliches Einkommen haben. Die Frau hat ab jetzt die 400 Euro im Monat, die pauschal vom Arbeitgeber versteuert werden.
Das heißt, es werden hier addiert 76.000 vom Mann und 0 von der Frau, der kirchensteuerpflichtige Partner hat damit einen Anteil von 0 an der fiktiven Gesamteinkommenssteuer. Dann müssten ja auch 0 Euro Kirchensteuer zu zahlen sein, oder?
Es ist also nicht so, wie man mir heute an anderer Stelle gesagt hat, dass der Mann weiterhin Kirchensteuer auf sein Einkommen zahlt, nur eben nur noch die Hälfte von dem, was er vorher gezahlt hat - weil sie zusammen veranlagt werden.
Wird er. Der Arbeitgeber ist der Ehemann, aber das dürfte wohl
nichts zur Sache tun.
Nein, das tut nichts zur Sache. In dem Pauschalsatz von 2 %, den der Arbeitgeber entrichtet, ist ja auch Kirchensteuer enthalten, damit muss seitens des Arbeitnehmers keine Kirchensteuer mehr gezahlt werden.
[…]der Frau, der kirchensteuerpflichtige Partner hat damit einen
Anteil von 0 an der fiktiven Gesamteinkommenssteuer. Dann
müssten ja auch 0 Euro Kirchensteuer zu zahlen sein, oder?
Ganz genau, das Ehepaar muss dann keine Kirchensteuer zahlen.
Es ist also nicht so, wie man mir heute an anderer Stelle
gesagt hat, dass der Mann weiterhin Kirchensteuer auf sein
Einkommen zahlt, nur eben nur noch die Hälfte von dem, was er
vorher gezahlt hat - weil sie zusammen veranlagt werden.
Nein, das ist definitiv nicht so. Das war vor einigen Jahrzehnten so, ist aber durch das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden, da man nicht davon ausgehen kann, dass die Frau wirklich über die Hälfte des Eheeinkommens frei verfügen kann, wenn der Mann alles verdient. Schließlich darf ja nur derjenige besteuert werden, der auch in der Kirche ist.
Zulässig ist dagegen das „Besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe“. Der kirchensteuerpflichtige Partner muss dann, obwohl er kein oder ein sehr geringes eigenes Einkommen hat, trotzdem einen Beitrag an die Kirche entrichten, der aber deutlich unter der halben Kirchensteuer des Ehepaares liegt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der nichtverdienende Partner aufgrund des gutverdienenden Ehepartners trotzdem über eine gewisse finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, die dann als Grundlage für diesen Beitrag dient. Die römisch-katholischen Diözesen in Bayern erheben solch ein Kirchgeld aber nicht. Anders die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern. Wäre die Frau dort Mitglied, würde das Kirchgeld anfallen. Diesen Umstand könnte ich mir auch als Grund für die Ihnen gegebene Auskünfte vorstellen.