Kirchensteuer einzahlen aber nicht ausgetreten sei

Guten Tag,

ich bin seit > 10 Jahre in Deutschland und zahle keine Kirchensteuer, obwohl ich nicht ausgetreten bin. Wieso und warum das so ist weiss ich nicht. Kirchlich geheiratet habe ich, Taufe und Kommunion sind auch ohne Bedenken gelaufen. Jetzt will ich eine kirchliche Dienstleistung in Anspruch nehmen und da wurde mir gesagt, dass das nicht geht, weil ich keine Kirchensteuer zahle. Jetzt will ich also Kirchensteuer zahlen.
Kann mir jemanden sagen wie ich mich diesbezüglich verhalten soll, wo ich mich melden soll, wie teuer das wird, ob ich nachzahlen muss und wenn ja wie lange und wie lange das dauert bis das geregelt ist?

Fragen über Fragen ich weiss, aber ich weiss nicht weiter.

Vielen Dank für Ihre Tipps, Anregungen und Ideen

Iniemienie

Gab es mal einen Umzug? Die Ursache könnte ein Meldefehler sein. Das heißt, daß beim Umzug bei Kirchen-/Religionszugehörigkeit nichts eingetragen wurde. Damit wurde die neue Kirchengemeinde nicht über den Zuzug informiert, Sie erscheinen in keiner Gemeindeliste und es wird auch keine Kirchensteuer erhoben.

Im Prinzip müßten Sie auf Ihr Einwohnermeldeamt gehen und dort den Fehler reklamieren. Allerdings haben Sie vermutlich Ihre Anmeldung dort unterschrieben und den Fehler dabei übersehen (wer achtet auch darauf), so daß das Amt nichts dafür kann. Dann ist es Verhandlungssache.

Alternativ bleibt der Weg mit den Taufunterlagen zum Pfarramt. Denn das hat ja auch ein Interesse daran, daß Sie wieder Kirchenmitglied und folglich auch Beitragszahler werden. Der Pfarrer oder die Pfarrerin vor Ort sollte wissen, was zu tun oder wer zu fragen ist.

Gruß, Martinus…