Kirchensteuer gezahlt trotz Konfessionslosigkeit :: Wie lässt sich meine Konfession beweisen?

Hallo Zusammen!

Habe leider vor kurzem erst bemerkt, dass ich Kirchensteuer bezahle, obwohl ich nie getauft worden bin und auch keiner Religion beigetreten bin.

In meinen Unterlagen steht ich sei römisch katholisch (rk) also auf:

  • meinem Meldeschein
  • meiner Lohnsteuerkarte

Bei meiner Anmeldung als Kind ist wohl der Fehler passiert, meine Eltern haben das Dokument unterschrieben und wohl übersehen das „rk“ eingetragen war.

Wie auch immer…die Kirchensteuer wurde mir natürlich monatlich von meinem Bruttolohn abgezogen.
Habe bereits mit dem Einwohnermeldeamt, unserer kath. Gemeinde und dem Kirchensteueramt telefoniert. Niemand konnte mir so wirklich weiterhelfen.

In einer Sache waren sie sich einig, ich muss meine Konfessionslosigkeit beweisen… Aber wie???
Bin langsam extrem genervt und im Internet hab ich auch keine Hilfreichen Beiträge gefunden.
Aus der Kirche austreten ist für mich keine Option, da ich ja niiee eingetreten bin!!

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, ich freue mich über jeden hilfreichen Beitrag.

Danke und freundliche Grüße

Max Carlos

Servus,

Austreten ist tatsächlich die einzige Chance in so einem Fall, weil keine Pfarrei eine Bescheinigung ausstellen kann, dass Du auch sonst bei keiner Pfarrei getauft worden bist, und es kein katholisches Zentralregister über Taufen gibt. Vgl. die durch die Medien gegangene Geschichte von Alexander Hauck, Worms.

Schöne Grüße

MM

Moin,

ich bin kein Jurist.

Mein erster Versuch wäre meinen Austritt aus der Kirche zu erklären, das wird evtl. kompliziert, da Du ja nirgends als Mitglied geführt wird.

Da aber die KSt einbehalten wird, musst Du irgendwo „verwaltet“ werden.

Tja, wenn das nichts hilft, evtl. einen Strafantrag wegen ungerechtfertiger Bereicherung stellen. Bitte Juristen, Korrektur gerne aber keine Mekerei wg. falschem Ausdruck, der Sinn ist denke ich erkennbar.

Gruß Volker

Danke für die raschen antworten :blush:

Denkt ihr macht eine Eidesstattliche Erklärung sinn?

Servus,

wohl kaum. Allenfalls den, dass Du damit eine schriftliche Ablehnung Deines Ansinnens, damit einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt, bewirken kannst. Das wäre der erste Schritt, um die Chose vor einen Richter zu bringen, der sich dann etwas verständiger als die Verwaltung mit der Frage beschäftigen darf, wie und ob überhaupt etwas bewiesen werden kann, was nicht ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo

Wieso musst du deine Konfessionslosigkeit beweisen? Muss die Kirche dir nicht beweisen, dass du katholisch bist, wenn sie Geld von dir kassieren? -

Ich finde es auch merkwürdig, denn jeder, der zur Kirche gehört, gehört auch zu irgendeiner Gemeinde. Tust du das? Kriegst du die Kirchenzeitungen? Den Gemeindebrief?

Was mich interessieren würde, ob sie dich denn beim Abendmahl zulassen würden, wo du ja nicht konfirmiert und nicht katholisch bist. - Dass dein Geld für die Kirche trotz seiner völlig fehlenden Katholizität verträglich ist, das glaube ich gerne, da sie ja bekanntlich einen sehr guten Magen hat.

Viele Grüße

Hallo Volker,

der Austritt geht formal relativ leicht, weil die Kirche sich hier auf das Melderegister stützt, das die falsche Eintragung enthält; man muss dafür allerdings einen verständigen Menschen finden, der nicht auf einer Mitteilung an die nicht existente Taufpfarrei besteht.

Schwierig wird es erst, wenn jemand seinen Austritt aus einer Kirche, in der er nur formal und nie faktisch Mitglied war, nicht erklären will, weil das eine in sich widersinnige Handlung wäre.

Schöne Grüße

MM

genau das bist Du aber, vertreten durch Deine Eltern. Mit Volljährigkeit hätte man ja austreten können.
Und spätestens bei der ersten Lohnabrechnung hätte es jedem auffallen müssen. Dann spätestens müsste man handeln.

Und austreten muss man, dazu geht man aufs Standesamt und füllt die Erklärung aus.
Fertig.

Es gibt natürlich keine Kirchensteuer zurück. Aber es wird halt kein mehr abgeführt.

MfG
duck313

Moin,

Bereits mit 14 wird man in D religionsmündig und kann aus der Kirche austreten, bei mir war - wenn ich mich richtig erinnere - das Amtsgericht zuständig, aber das sollte herauszufinden sein.

BTW. Bei Arbeitslosen wird - meiner Meinung nach verfassungswidrig - immer KSt einbehalten.

Es sind viele Verfahren geführt und niedergeschlagen worden, Tenor: der Aufwand zu unterscheiden zw. Kirchenmitgliedern und Nichtmitgliedern ist zu groß.

Gruß Volker

Hallo,

nein, streng genommen nicht, denn der Eintritt ist nur bei der Kirche möglich, nicht beim Standesamt (anders als der Austritt). Bei Nichtgetauften natürlich nur in Verbindung mit der Taufe.

Trotzdem würde ich für die pragmatische Lösung plädieren: austreten und gut.

Du (Max) könntest allenfalls probieren, ob das Standesamt (oder ggf. Amtsgericht) eine Erklärung „Ich erkläre, dass ich nicht der katholischen Kirche angehöre“ anstelle von „Ich erkläre meinen Austritt…“ anerkennt.

Viele Grüße,

Jule

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Moin,

als Dich Deine Eltern nach der Geburt bei der Gemeinde angemeldet haben, haben sie auf dem Antrag wohl angegeben, dass Du Römisch-Katholisch bist. Du bist also Katholik – der Friede sei mit Dir, Bruder.

Apropos: Wo ich mal einen von Euch Jüngern vom mir habe: Was hältst Du eigentlich von den homoerotischen Praktiken Eurer Oberen inmitten Eurer homophoben Kirche?
Ihr seid ein seltsames Volk!

Schöne Grüße
mundraub

Servus,

nicht ganz - je nach Bundesland und Ort ist man erst fertig, wenn man die fällige Gebühr entrichtet hat, die sich zwischen fünf und 60 Euro bewegt.

Übrigens machen irrtümlich falsche Angaben beim Einwohnermeldeamt keinen Kircheneintritt aus. Wenn ich mich irrtümlich mit Wohnadresse Henry-Lauz-Str. 137 anmelde, entsteht dadurch nicht plötzlich eine Straße, die diesen Namen trägt, oder ein Haus mit dieser Hausnummer.

Ein Richter würde hier wohl kaum verlangen, dass der nicht Kirchensteuerpflichtige etwas beweist, was nicht der Fall ist, weil er die Sache nicht rein schematisch angeht wie ein Verwaltungsbeamter. Es geht hier also darum, dass man einen Weg findet, die Chose vor Gericht zu bringen; das ist nur möglich, wenn es gelingt, einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt zu provozieren.

Schöne Grüße

MM

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Hi Simsy,

ich gehöre natürlich keiner Gemeinde an, erhalte auch keine Kirchenzeitschriften etc.
Habe auch nie am Religionsunterricht teilgenommen, auf jedem Zeugnis steht das ich konfessionslos bin etc…

Es ist nur der blöde Eintrag am Meldeschein… Laut der Tante im Meldeamt, wird die Religion auch nicht überprüft… es kann also jeder hergehen und römisch katholisch eintragen.

Liebe Grüße

ja das stimmt, es hätte mir früher auffallen müssen! Wahrscheinlich werde ich auch austreten, da ich nicht die Zeit habe, mich mit dem ganzen Mist auseinander zusetzen…
Es ist eine absolute Frechheit, aber was solls…

Servus,

das ist eine interessante Fährte. Ein Abizeugnis ist eine von einer Behörde ausgestellte Urkunde. Aber ist denn da ein Unterschied zwischen aus dem Reli-Unterricht Ausgetretenen und Abiturienten, die keine Kirchenmitglieder sind, zu erkennen?

Schöne Grüße

MM

Servus,

bin nicht sicher, ob in allen Bundesländern und Gemeinden ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Angabe des Taufortes freiwillig ist. Falls das nicht ausdrücklich im Formular erwähnt ist, kann es sein, dass der Sachbearbeiter davon nichts wissen will - erfinde in diesem Fall einen plausiblen Taufort, sonst kann es im dümmsten Fall passieren, dass Du nicht aus einer Kirche rausgelassen wirst, in der Du nie Mitglied warst.

Ähnliche Situationen sind übrigens am Anfang von Zuckmayers „Hauptmann von Köpenick“ und B. Travens „Totenschiff“ geschildert. Beide empfehlenswerte Lektüre.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

nur interessehalber: Was hat denn die Kirchengemeinde gesagt? In deren Mitgliederlisten müsstest Du ja drinstehen, da sie die Angaben aus den Meldedaten bekommen. Eigentlich müsstest Du dort als Gemeindemitglied gelten.

Jule

Hallo,

was könnte denn ein Gang vors Gericht bringen? Offenbar haben ja die Eltern damals die fehlerhafte Anmeldung unterschrieben.
Man hat also auf der einen Seite die Aussage des Betroffenen und der Eltern, nie getauft worden zu sein. Auf der anderen Seite eine jahrelange Eintragung als Kirchenmitglied, der vermutlich die Eltern (jedenfalls formal per Unterschrift) zugestimmt haben und der bisher nie jemand widersprochen hat.

Falls auf dieser Grundlage überhaupt irgendetwas entschieden werden könnte: Was? Änderung des Eintrags ohne Austrittsgebühr? Rückzahlung der Kirchensteuern?

Viele Grüße,

Jule

Servus,

ja, die Berichtigung des Eintrags, ohne dass ein Austritt verlangt wird.

Schöne Grüße

MM

Danke fürs Stillen meiner Neugier!

Jule