Kirchensteuer in Aut (Ausländer)

Hallo,
kirchenbeitragspflichtig ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit jeder Angehörige der katholischen Kirche in ihren verschiedenen Riten, der im Bereich der jeweiligen Diözese einen Wohnsitz hat (siehe dazu z.B. § 7 der Kirchenbeitragsordnung der Erzdiözese Wien – http://www.kirchenbeitrag.at/rechtgeschichte/0/artic…). Bei Problemen oder bei Einwendungen gegen die Höhe kann man sich an die jeweilige Kirchenbeitragsstelle wenden, die können auch Auskunft darüber geben, wie die Einschätzung erfolgte und wie sie an die Daten gelangt sind.
Hier kannst du die Sicht der katholischen Kirche dazu nachlesen:
http://www.katholisch.at/site/article_blank.siteswif…
und hier ein bißchen kritischer: http://www.kirchenaustritt.at/FAQ/faq.html#Beitragna…
Ich habe zum Kirchenbeitrag schon mal etwas geschrieben, vielleicht auch hier ganz interessant: /t/kirchensteuer–16/3676067/25
Grüße, Peter