ich bin im April diesen Jahres aus der Kirche ausgetreten. Habe das ganze in der Lohnsteuerkarte vermerken lassen und sie wieder zurück zum Arbeitgeber gegeben. Für den April musste ich ja nun noch Kirchensteuer zahlen. Ab Mai dann schon nicht mehr.
Kann ich mir denn eigentlich die Kirchensteuer für das komplette Jahr am Ende des Jahres über den Ausgleich zurückholen?
Wenn ja, würde mich auch der Gesetzestext bzw. der Paragraph, etc. interessieren…!
Kann ich mir denn eigentlich die Kirchensteuer für das
komplette Jahr am Ende des Jahres über den Ausgleich
zurückholen?
so richtig Sinn würde das nun nicht machen. Schließlich ist die Kirchensteuer so eine Art Mitgliedsbeitrag und da Du bis April Gemeindemitglied gewesen bist, hast Du auch bis April zu latzen. In der Tat ist es sogar so, daß in manchen Bundesländern der Austritt erst zum Ende des Folgemonats wirksam wird.
Wenn ja, würde mich auch der Gesetzestext bzw. der Paragraph,
etc. interessieren…!
der christian hat schon recht, ich habe mal nachgelesen! die kirchensteuer wird monatsanteilig erhoben. es wird die fiktive jahreskirchensteuer ermittelt und dann mal x/12tel genommen.
die steuerpflicht endet in mit beginn des monats nach kirchenaustritt in bawü, bayern, nieders, rh.pfalz, und saarl.
in den restlichen ländern endet sie erst mit ablauf des monats der dem kirchenaustritt folgt.
macht je nach wohnsitz 1/12 kirchensteuer unterschied…
dein kollege/kumpel wird sicherlich dem arbeitgeberfehler unterlaufen sein, der hat bestimmt weiterhin KiSt abgezogen, obwohl LSt-Karte geändert ODER (noch wahrscheinlicher): der arbeitgeber machte einen lohnsteuerjahresausgleich für die arbeitgeber und hat die jahreskirchensteuer aufgrund der eintragung „konfessionslos“ erhoben. eigentlich haette der fehler mit der einkommensteuerveranlagung korrigiert werden müssen!