Ja, weil…
…er durch die gemeinsame Veranlagung einen Teil seines Einkommens auf seine Frau „überträgt“,. Dadurch spart er Steuern (an den Staat). Für diesen Teil fallen dann auch Kirchensteuern an, weil die Ehefrau ja in der Kirche ist. Würde er die Steuer für sein Einkommen ganz übernehmen, müßte er auch keine Kirchensteuer zahlen.
Allerdings wird dieses Besondere Kirchgeld nicht überall erhoben - siehe dazu den Wiki-Link.