Kirchensteuer nachzahlen?

Hallo liebe Experten,

angenommen, ein evangelischer Arbeitnehmer heiratete im April, nahm Steuerklasse 5 an und arbeitete bis Ende Mai - und war dann bis zum Jahresende arbeitslos und erhielt ALG I.
Während der Zeit, wo er arbeitete, zahlte er natürlich Kirchensteuer, zusammen knapp 60,- EUR.

Nun macht er seine Einkommensteuererklärung, und die weist plötzlich eine Kirchensteuerschuld von über 150,- EUR für das Jahr aus, so daß der AN fast 100,- EUR an Kirchensteuer nachzahlen muß.
Interessant ist, daß das Ehepaar mehrere hundert Euro an Einkommensteuer erstattet bekommt - aber eben Kirchensteuer nachzahlen soll.

Ist das korrekt? Und warum ist das so?

Der Ehepartner (mit Steuerklasse 3) ist übrigens konfessionslos.

Vielen Dank für eure Meinungen und viele Grüße
Christian

Servus,

wo genau wird die KiSt-Schuld ausgewiesen? Im ESt-Bescheid oder in irgendwelchen Berechnungsbogen? Von welcher Anwendung?

Und wie genau ist die Dauer der Kirchenmitgliedschaft erklärt worden?

Und wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen in dem Jahr?

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Auf dem Berechnungsseite von ELSTER.

Und wie genau ist die Dauer der Kirchenmitgliedschaft erklärt
worden?

Sorry, die Frage verstehe ich nicht ganz.
Der AN ist schon immer evangelisch gewesen, also auch zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit.

Und wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen in dem Jahr?

Zusammen (da Zusammenveranlagung) ca 45.000, wovon auf den AN knapp 8.000 auf den AN entfallen, der Rest auf den konfessionslosen Ehepartner.

Gruß
Christian

Könnte das besondere Kirchgeld sein. Zu so später Stunde komme ich auf keine andere Lösung.

Stimmt…
Mhmm…Wikipedia sagt zum Kirchgeld:

„…wird das Kirchgeld erhoben von jenen Kirchenmitgliedern, die über ein geringeres Einkommen als der Ehepartner verfügen und deren besserverdienender Ehepartner keiner oder keiner Kirchensteuer erhebenden Religionsgesellschaft angehört.“

Kommt in diesem Falle also genau hin.

Vielen Dank für die Aufklärung!

Viele Grüße
Christian

Wird Kirchgeld per Steuerbescheid festgesetzt???

Wird Kirchgeld per Steuerbescheid festgesetzt???

Das kommt wohl aufs Bundesland an. In den Ländern, die auch die Kirchensteuer festsetzen, wird auch das bes. Kirchgeld vom Finanzamt festgesetzt. In Bayern bspw. von den Kirchensteuerämtern gesondert und nicht vom Finanzamt.

Das heisst also, dass die Kirche da ankommt und abkassiert, wenn ein Christ nicht über seine monatliche Einkünfte, die er in dem Fall nicht hatte, seinen Obulus bezahlt?!

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