Kirchensteuer? Nachzahlung? Jahre?

Hi,

folgende hypothetische Frage:

Bürger
getauft, aber 2001 aus Kirche ausgetreten.

Neffe von Bürger:
Römisch katholisch möchte Bürger 2009 als Firmpaten haben. Das lässt die Kirche aber nur für Kirchenmitglieder zu.

Bürger erfährt dass man bei einer evangelischen Kircheneintrittsstelle kostenlos wieder eintreten kann. Da Bürger studiert, kommen keine anderen Kosten wie Kirchensteuer auf ihn zu, so dass Bürger kurzerhand durch ausfüllen eines Formulars wieder eintritt um den Neffen bei der Firmung begleiten zu können.

Ein paar Monate nach der Firmung, Bürger studierte immer noch, geht zur Gemeindeverwaltung und möchte aus der Kirche wieder austreten. Dort erklärt der Standesbeamte „Sie sind doch schon 2001 ausgetreten!?“, Bürger erklärte die Situation, dass wieder eingetreten und nun wieder austreten möchte. Beamter teilt mit, Bürger könne nicht austreten, da bereits als ausgetreten im System und kein Wiedereintritt hinterlegt.

Bürger belässt es dabei, da schließlich kein Mitglied der Kirche laut Gemeinde und dies auch nicht sein möchte. Bürger geht davon aus, dass die Kircheneintrittsstelle seinen Eintritt verbummelt hat, was ihm entgegen kommt.

Nun erhält Bürger eine Einladung der Kircheneintrittsstelle zu einer Feierlichkeit, zu der Bürger als wiedereingetretenes Mitglied der Kirchengemeinde eingeladen sei.

Dieses Schreiben verunsichert Bürger, da er dachte, er sei gar kein Mitglied der Kirche.

  1. Hat Bürger eine Austrittsbestätigung der Gemeinde von 2001.

  2. Hat Bürger die Wiedereintrittsbestätigung von 2008 von der Wiedereintrittsstelle.

  3. Hat Bürger keine Austrittsbestätigung von 2009, da laut Gemeinde ohnehin ausgetreten war. Bürger hätte damals auf eine schriftliche Bestätigung dieser Aussage bestehen sollen, hat er aber nicht.

  4. Hat Bürger seit Berufstätigkeit ab 2010 nach dem Studium keine Kirchensteuer entrichtet, da Bürger bei der Gemeinde und somit auch auf der Lohnsteuerkarte keinen Eintrag für „Religion“ hatte und seit 2009 seinem Empfinden nach ausgetreten war.

Nun hat Bürger Bedenken, wenn er beginnt den Sachverhalt mit den entsprechenden Stellen zu klären, schlafende Hunde zu wecken und eine Nachzahlung ab Mai 2010 (Beginn Berufstätigkeit nach Studium) zu provozieren, obwohl Bürger 2009 austreten wollte, dies aber nicht konnte mangels der vorangegangenen Meldung des Wiedereintritts der Wiedereintrittsstelle an die Gemeinde.

Fragen:

Wieviele Jahre rückwirkend kann Kirchensteuer überhaupt gefordert werden? Von wem wird sie wenn dann gefordert? Kirchengemeinder oder FA?

Wer meldet bei Gemeinde oder Stadtverwaltung normalerweise den Wiedereintritt? Die Wiedereintrittsstelle oder der Bürger selbst?

Wie kann man die Situation überhaupt bereinigen? Bürger kann bei der Gemeinde nicht austreten, da er bereits ausgetreten ist?! Soll er bei der Gemeinde in einem Aufwasch eintreten und wieder austreten um es zu bereinigen? In diesem Fall wird sicherlich das FA bald seine Unterlagen prüfen und die letzten drei Jahre nachfordern, obwohl er bereits 2009 wieder austreten wollte, dafür aber keine schriftliche Bescheining hat.

Wie würdet ihr euch in dieser Situation verhalten? Was könnt ihr raten?

Hi,

Fragen:

Wieviele Jahre rückwirkend kann Kirchensteuer überhaupt
gefordert werden?

dazu kann ich nix sagen

Von wem wird sie wenn dann gefordert?
Kirchengemeinder oder FA?

Kirchensteuerämter in Bayern, andere Bundesländer das staatliche Finanzamt

Wer meldet bei Gemeinde oder Stadtverwaltung normalerweise den
Wiedereintritt? Die Wiedereintrittsstelle oder der Bürger
selbst?

Kircheneintritt wird von den Wiedereintrittsstellen selbst an das Bürgeramt/Meldebehörde weitergeleitet, wenn dies nicht der Fall ist sollte die Person selbst bei der Meldebehörde die Wiedereintrittsbestätigung vorlegen, damit Eintragung ins Melderegister erfolgt und eine Datenübermittlung an die Finanzbehörde erfolgen kann.

Wie kann man die Situation überhaupt bereinigen? Bürger kann
bei der Gemeinde nicht austreten, da er bereits ausgetreten
ist?!

Person ist ja erstmal aus der katholischen Kirche ausgetreten, so hätte Person bei der Austrittsstelle die Eintrittsbestätigung in die evangelische Kirche vorlegen sollen, damit Austritt aus evangelischen Kirche erfolgen kann.

Soll er bei der Gemeinde in einem Aufwasch eintreten und
wieder austreten um es zu bereinigen? In diesem Fall wird
sicherlich das FA bald seine Unterlagen prüfen und die letzten
drei Jahre nachfordern, obwohl er bereits 2009 wieder
austreten wollte, dafür aber keine schriftliche Bescheining
hat.

Dem Finanzamt hätte man schon im Jahr des Wiedereintritts die Eintrittsbestätigung vorlegen sollen

Wie würdet ihr euch in dieser Situation verhalten? Was könnt
ihr raten?

bei der jetzigen Steuererklärung Eintrittsbestätigung beilegen, Nachzahlung ist in Kauf zu nehmen und wenn Person in Zukunft keine Kirchensteuer mehr bezahlen will, den Austritt bei der Austrittsstelle erklären, dabei alle Unterlagen (katholischen Austritt, evangelischen Eintritt) vorlegen und sich nicht mehr abweisen lassen bzw. schriftliche Bescheinigung verlangen, warum kein Austritt erfolgen kann.

Viel Gruß von Tara

Liebe Tara,

vielen Dank für deine Antwort.

OK vorausgesetzt die Person nimmt die Nachzahlung in Kauf und es wird sich bei 3 Jahren Nachzahlung um einen größeren Betrag handeln, kann man auch Ratenzahlung beim Kirchensteueramt vereinbaren? Weißt du das zufällig?

Viele Grüße,
Sabi

Hi Sabi,

Liebe Tara,

vielen Dank für deine Antwort.

OK vorausgesetzt die Person nimmt die Nachzahlung in Kauf und
es wird sich bei 3 Jahren Nachzahlung um einen größeren Betrag
handeln, kann man auch Ratenzahlung beim Kirchensteueramt
vereinbaren? Weißt du das zufällig?

das kann ich nicht sicher beantworten, da meine letzte Ratenzahlung beim Finanzamt über 10 Jahre her ist. Aber ich denke schon, dass man da Ratenzahlung vereinbaren kann.

Viel Gruß von Tara

Kirchensteuer kann genauso lang wie die Einkommensteuer festgesetzt werden.
heißt als Arbeitnehmer:
Kirchensteuer für zb 2008 bis 31.12.2012

als selbstständiger, rentner, Vermieter, Gewerbetreibender, Landwirt
kommts drauf an wann die Einkommensteuererklärung abgeben wurde.

Fristbeginn ist Ende des Jahres der Abgabe der Erklärung , spätestens aber 3 Jahre nach Entstehung der Steuer (2008 spätestens 2011)
Die Dauer der Frist bis festgesetzt werden darf ist dann auch 4 Jahre.

Die Kirchensteuer steht der Kirche zu, wird aber von den Ländern (Finanzamt) für die Kirche festgesetzt