jetzt meine Frage: muss ich eine Forderung von 2009 (die ja aus den Jahren 2006 bzw. 2005 stammt) tatsächlich zahlen. Verjährt sowas nicht irgend wann mal?? ist ja immerhin ein Amt.
Die ursrüngliche Forderung ist ja jetzt 8 Jahre zurück. Und der zuletzt ergangene Bescheid auch schon wieder fast 4 Jahre.
Moin Moin,
es ehrt mich immer wieder, wen ich gefragt werde. Bin aber kein Steuerfachmann und weiß daher gar nicht, warum ich immer wieder zu Steuern befragt werde.
Helfen kann ich insofern, dass ich empfehle einen Steuerberater zu fragen oder um Kosten zu sparen sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.
Meines Wissen gibt es eine Verjährungsfrist.
Schönen Abend wünscht
hph49
Ps. Vorsichtshalber würde ich schon einmal Einspruch einlegen!
ich glaub, da kommst du nicht weit mit der Verjährung. Die ist bei der Festsetzungsverjährung 4 Jahre und bei Zahlungsverjährung bei 5 Jahren - d.h. die Festsetzung der Zahlung ist innerhalb der 4 Jahre erfolgt (Kirchensteuerbescheid für 2005 kann erst ab 2006 festgesetzt werden, also ist 2009 als Bescheid früh genug). Als Zahlungsverjährung ist seit 2009 4 Jahre vergangen - also weniger als 5 Jahre - und da die jetzt grad geschrieben haben, fangen die 5 Jahre von vorne an…
Sollte die Kirche den Betrag gerichtlich einfordern, wird es teuer! Dann lieber shcnell mal 50,-€ zahlen…
Hallo ,
bin nicht ganz sicher - denke aber Kirchensteuer verjährt nicht.
(meine Antwort auf diese Spielchen war - aus der Kirche auszutreten)
hoffentlich kommt noch eine Kongretere Antwort.
Gruß Kakadu
Hallo Mika,
ich kann dazu leider nichts sagen. Wenn Sie weder einen Rechtsanwalt, noch einen Steuerberater einschalten wollen (rentiert sich bei diesem Betrag nicht), dann würde ich einfach mal ans Kirchensteueramt schreiben:
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Widerspruch gegen Bescheid …
Sehr geehrte Damen und Herren,
meiner Ansicht nach sind Ihre Forderungen bereits verjährt und daher brauche ich sie nicht mehr auszugleichen.
Sollten Sie eine andere Ansicht vertreten, so bitte ich um Begründung.
Schon heute herzlichen Dank.
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Die Antwort kann dann aber auch so ausfallen, dass Ihre Eink.Steuer verspätet abgegeben wurde und daher auch die Kirchensteuer-Ford. erst verspätet erstellt werden konnte.
Meine naive Frage ist dann immer: wo im Gesetz steht das?