Hallo, Antonia
vorweg: ich bin zwar nicht katholisch, vor einigen Jahren aus der evang. Kirche ausgetreten, dennoch versuche ich mit ein paar Informationen zu helfen.
Auch noch vorweg: Das Problem hat nicht grundsätzlich mit katholisch oder evangelisch zu tun. Es hat betreffs Quantität (Prozentsatz) evtl.
etwas mit der Konfession, aber auch mit dem Bundesland zu tun. Die Bearbeitung der Kirchensteuer hat auch etwas mit dem Bundesland zu tun.
In Bayern z.B. wird die Kirchensteuer-Bearbeitung vom Finanzamt an das Kirchensteueramt weitergeleitet.
> bin eine Spanierin, wohne seit 2006 in Deutschland.
> Ich habe mich als konfesionloss angemeldet
Ist erstmal kein Problem, bis auf die Steuererklärung und die Lohnsteuerkarte…
> Ich bin nicht mehr gläubig, gehe nicht zur Kirche
das interessiert - steuermäßig betrachtet - niemanden.
> Jetzt will ich alles sauber und Legal haben…. Was ist > wenn ich jetzt
> sage das ich die Kirchensteuer zahlen möchte?
Hast Du denn bisher Einkommensteuererklärungen gemacht?
Hast Du unter dem Strich Steuern bezahlt?
> Wieviel muss ich nachzahlen?
Das ist ohne die Steuerbescheide nicht zu beantworten.
> kriege ich eine Strafe von Finanzamt dazu? Ärger?
Dem großen Ärger gehen auch ganz große Gauner aus dem Weg, indem sie sich beim Finanzamt selbst anzeigen. In Deinem Falle war es eben ein Irrtum, den Du erst jetzt erkannt hast…
Ärger in Form einer Nachzahlung kann es aber geben. Das hängt von Deinen Steuerbescheiden ab.
> Was ist wenn ich aus der Kirche austrete?
Das wird Dir jetzt für die Vergangenheit nichts bringen. Wie es in Deinem Fall überhaupt geregelt wird, weiß ich nicht.
Und wir haben ein Sprichwort:
Schlafende Hunde soll man nicht wecken…
> Was ist es wenn ich NIX mache? Nirgendswo in
> Deutschland steht das
> ich Katolisch bin…… nur in Spanien habe ich ein
> uraltes Papier wo
> steht das ich getauft bin. Wie kann der Finanzamt es > erfahren?
Keine Ahnung. Vielleicht würde das nie herauskommen.
Wenn aber doch, dann ist der Ärger groß.
Mein Rat:
Lass eine Vertrauensperson mit Ahnung vom Steuerrecht oder vielleicht einen Steuerberater Deine Steuerbescheide mal nachschauen.
Und entscheide dann.
Ich finde es gut, dass Du reinen Tisch machen willst.
Dann hast Du hinterher Ruhe!
Sollte eine größere Nachzahlung gefordert werden, die Du nicht in einer Aktion aufbringen kannst, dann kannst Du auch mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbaren.
Ich hoffe, dass Du noch besser fundierte Ratschläge bekommst!
Bernd