Kurze Frage:
wenn man nicht mehr einsieht, mit seinem hart erarbeiteten Geld Alimente für die unehelichen Kinder irgendwelcher katholischen Pfaffen zu zahlen:
muss man dann als Selbständiger unbedingt zum Standesamt dackeln, um seinen Kirchenaustritt bekannt zu geben?
Oder kann man – bei erstmaliger Veranlagung zur Einkommensteuer – auch einfach kurz und schmerzlos bei „Konfession“ einen Strich setzen, und damit ist die Sache erledigt?
Ich frage, weil im Konz steht, wenn man als Angestellter nach einem Wohnsitzwechsel eine neue LStKarte ausgestellt bekommt, könne man dort ohne weitere Formalitäten „–“ setzen lassen. Da müsste doch sowas ähnliches auch gehen, wenn man gar keine LStK hat.
