Kirchensteuer sparen

Kurze Frage:
wenn man nicht mehr einsieht, mit seinem hart erarbeiteten Geld Alimente für die unehelichen Kinder irgendwelcher katholischen Pfaffen zu zahlen:

muss man dann als Selbständiger unbedingt zum Standesamt dackeln, um seinen Kirchenaustritt bekannt zu geben?

Oder kann man – bei erstmaliger Veranlagung zur Einkommensteuer – auch einfach kurz und schmerzlos bei „Konfession“ einen Strich setzen, und damit ist die Sache erledigt?

Ich frage, weil im Konz steht, wenn man als Angestellter nach einem Wohnsitzwechsel eine neue LStKarte ausgestellt bekommt, könne man dort ohne weitere Formalitäten „–“ setzen lassen. Da müsste doch sowas ähnliches auch gehen, wenn man gar keine LStK hat.

Hi Vovin,

Oder kann man – bei erstmaliger Veranlagung zur
Einkommensteuer – auch einfach kurz und schmerzlos bei
„Konfession“ einen Strich setzen, und damit ist die Sache
erledigt?

Nein, kann man nicht. Du mußt das bei einer staatlichen Behörde (in Bremen auch bei der Kirche) schriftlich erklären und - meistens - dafür auch Gebühren bezahlen. Guckst Du hier: http://www.ibka.org

Unterhalte Dich aber auch mal mit Deinem Steuerberater. Denn die Kirchensteuer wirkt mindernd auf die Einkommenssteuer, sodaß Dir nach dem Austritt nicht die volle Kirchensteuer netto zur Verfügung steht. Nicht, dass Du sie im Vorgriff schon ausgibst :wink:

Viele Grüße
Bonsai