Hallo,
X bekam 2006 eine Abfindung in Höhe von 250.000 Euro.
Aufgrund der Fünftelregelung erhielt X für 2006 eine Einkommensteuererstattung von 42.000 Euro.
Darin enthalten war eine entsprechend hohe Kirchensteuererstattung. Diese wirkte sich nun 2007 nicht voll aus und wurde deshalb ins Jahr 2006 zurückgetragen.
So weit, so gut, das ist ja nichts Neues!
Die abziehbare Kirchensteuer 2006 des X wird nun vom Finanzamt um 2.800 Euro reduziert. Rechnerisch alles richtig.
Diese Reduzierung der Kosten um 2.800 Euro hat nun einen Steuernachzahlung von 4.200 Euro zu Folge. Rechnerisch alles richtig?!
Das bedeutete einen Steuersatz von 150%!!!
Gibt es hier Möglichkeiten, die Steuerlast des X auf 100% zu verringern. Zum Beispiel einen Erlass aus Billigkeitsgründen oder Bgrenzung auf 100%? Oder ist das einfach nur dumm gelaufen?
Andere Theorie, wenn man nun für 2006 auf das Absetzen der bezahlten Kirchensteuer verzichten würde, dann hätte das Finanzamt doch gar keine Möglichkeit, den Kirchensteuer-Überhang anzurechnen?
Gruß
Lawrence
sicher, dass die Berechnung 2006 richtig ist??
E.
Hallo,
Die abziehbare Kirchensteuer 2006 des X wird nun vom Finanzamt
um 2.800 Euro reduziert. Rechnerisch alles richtig.
Diese Reduzierung der Kosten um 2.800 Euro hat nun einen
Steuernachzahlung von 4.200 Euro zu Folge. Rechnerisch alles
richtig?!
Das bedeutete einen Steuersatz von 150%!!!
Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, wie es zu diesem Betrag kommen kann. Wurden da sicher nicht noch andere Beräge geändert?
Gibt es hier Möglichkeiten, die Steuerlast des X auf 100% zu
verringern. Zum Beispiel einen Erlass aus Billigkeitsgründen
oder Bgrenzung auf 100%? Oder ist das einfach nur dumm
gelaufen?
Man kanns ja mal mit einem Antrag auf §163 AO probieren, eine Erfolgsgarantie gibts natürlich nicht, aber der Versuch kost ja nix.
Andere Theorie, wenn man nun für 2006 auf das Absetzen der
bezahlten Kirchensteuer verzichten würde, dann hätte das
Finanzamt doch gar keine Möglichkeit, den
Kirchensteuer-Überhang anzurechnen?
Gilt jetzt nur für EOSS-Länder, für die anderen weiß ichs nicht: Die Kirchensteuerämter melden gezahlte und erstatte Kirchensteuer jährlich elektronisch an die Finanzämter. Bei der Veranlagung werden dann sowohl diese Daten als auch die Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, wo die einbehaltene Kirchenlohnsteuer ja auch drauf steht, automatisch ausgewertet, sogar die Differenz zwischen gezahlter und erstatteter Kirchensteuer wird maschinell berechnet. Weichen die eingegebenen Werte vom Ergebnis ab, erhält der Bearbeiter einen entsprechenden Hinweis.
Ein Verzicht auf die Angabe der Kirchensteuer in der Einkommensteuererklärung wird also wahrscheinlich nichts bringen.
Gruß,
Markus