Hallo,
ein Ehepaar ist zusammenveranlagt. Die Ehefrau (kath.) hat kein eigenes Einkommen, der Ehemann (ev) ist angestellt. Die Familie hat 4 Kinder.
Es bestehen u.a. Einkünfte aus Kapitalvermögen, bei denen das Konto auf beide Namen lautet.
Muss nun „nur“ der Ehemann Kirchensteuer bezahlen, oder auch die Ehefrau? Wird dann der Steuersatz geteilt oder gibt es für die Ehefrau einen Kinderfreibetrag, der angerechnet wird, so dass quasi keine Steuerlast entsteht?
Vielen Dank für Eure Hinweise!
joel