Kirchensteuer / Welches Bundesland gilt? Wohnort oder Betriebsstätte?

Liebe ExpertInnen,

die Frage steht oben.
Was kommt denn da bei der Gehaltsabrechnung zum Ansatz?
Normaler AN, der z.B. in Ba-Wü wohnt und in Hessen arbeitet.

Geht das mit einer einfachen kurzen Antwort?

Danke im voraus.

Gruß
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Hallo wenn man während der Arbeit nicht in die Kirche geht bezahlt man dahin wo man wohnt.
viele Grüße noro

In welchem Land ist das so?

MM

Hallo Gudrun,

beim Lohnsteuerabzug im Rahmen der Gehaltsabrechnung gilt hier das Betriebsstättenprinzip - das wird erst bei einer Veranlagung zur ESt anders, da greift dann der Wohnort.

Das führt zu dem kuriosen Effekt, dass der beschriebene Arbeitnehmer hessische Kirchensteuer bezahlt, wenn er sich (z.B. bei Lohnsteuerklasse I, keinem Wechsel des Arbeitgebers, gleichmäßig hohen Bezügen, keinen besonders hohen Werbungskosten) nicht zur ESt veranlagen lässt, aber Baden-Württembergische, sobald er eine ESt-Erklärung abgibt.

Schöne Grüße

MM

baden-württembergische

Hallo,

kirchensteuerpflichtig ist man am Wohnort. Zunächst wird die Kirchensteuer aber nach der Betriebsstätte abgeführt. Die Landeskirchen leisten untereinander dann Ausgleichszahlungen (so in der evangelischen Kirche, vermutlich wird das in der katholischen ähnlich gehandhabt).

Normalerweise wird zunächst der hessische Kirchensteuersatz von 9% eingezogen. Die Differenz zum badischen/ württembergischen Satz von 8% wird erstattet. Oder der Arbeitgeber kann beantragen, gleich den passenden Kirchensteuersatz anzuwenden.

Näheres hier, S. 18: http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/assets/kirchensteuer_zuschlag_elk.pdf

Viele Grüße,

Jule

Hi Jule,

danke, das war schon alles, was ich wissen wollte.

Interessanter Link, auch dafür danke.
Ich bin noch nicht sicher, ob ich es schaffe, die 27 Seiten zu lesen. :wink:
Meine Frage ist aufgrund eines anderen Threads entstanden, wirklich wissen muß ich das nicht.

Gruß
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Was hat Kirchensteuer mit Kirchgängen zu tun?

Gruß
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Servus,

danke, das beantwortet meine Frage.
Grund war natürlich der Thread wg. der Gleitzone mit meiner Frage nach dem Bundesland. Je nach Antwort wäre ich hinterher so schlau wie vorher gewesen. Das ist mir aber erst nachträglich aufgefallen.

Gruß
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Hallo ich würde mal die Frage und die Antwort lesen und dabei etwa denken was gemeint ist .
viele Grüße noro

Meine Frage kenne ich. Deine Antwort ist unverständlich, da kann ich soviel denken, wie ich will.

Mir fallen nur 3 Leute ein, die während ihrer Arbeit in die Kirche gehen:
der/die Pfarrer/in, der/die Mesner/in und der/die Organist/in.

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Orgelbauer/in, Elektriker/in, Fledermausschutzbeauftragte/r…

: -)

Jule

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Danke Jule, wenn ich Dich nicht hätte… :wink:

Ich dachte ja nur an den 7. Tag.
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Eindeutig Wohnsitz! Wenn ich des Öfteren auf Geschäftsreisen im Ausland bin, lässt sich eine Zusordnung zum Tätigkeitsfeld schwr handhaben und ist auch wenig praktikabel.

Servus,

stimmt nicht. Warum schreibst Du so ein komisches Zeugs?

Der Arbeitgeber behält Lohnkirchensteuer nach Lage der Betriebsstätte ein, und alle diejenigen Arbeitnehmer, die nicht zur ESt veranlagt werden, bleiben bei dem Lohnkirchensteuersatz, der im Bundesland der Betriebsstätte gilt, falls der Arbeitgeber nichts anderes beantragt hat.

Die richtigen Antworten stehen alle schon lange da, und es gibt keinen Anlass, so einen hanebüchenen Unfug zu behaupten.

Und Tschüs

MM