Hallo,
hätte mal folgende Frage: Mal angenommen, ein Ehepaar wird zusammen veranlagt und nur eine Ehegatte ist in der Kirche, der andere konfessionslos. Wie wird die Kirchensteuer dann eigentlich berechnet? Nehmen wir weiter an, das zu versteuernde Einkommen beläuft sich bei beiden auf 60.000 €, davon entfallen auf den Konfessionslosen 20.000 € und den in der Kirche 40.000 €. Nach Splittingtabelle 2014 besteht eine Steuerpflicht in Höhe von 11.116 €. In welcher Höhe besteht dann eine Kirchensteuerpflicht bei 9 % Kirchensteuer?
Danke im voraus für die Bemühungen.
Robert