Kirchensteuer zB neuapostolisch

kam letztens bei Lektüre von Wikipedia auf folgende Frage:
Woher erkennt ein kirchlicher Arbeitgeber, dass jemand neuapostolisch ist? Die Kirche nimmt ja nicht am staatlichen Steuereinzugsmodell teil. Sprich finanziert sich nicht über Kirchensteuer über den evang/kath. WEg, sondern läßt sich das Geld direkt von den Mitgliedern geben. Ego dürfte das Bekenntnis auch nicht auf Steuerkarte auftauchen. Muß der AG einfach glauben (schließlich is er ja gläubig), dass AN getauft ist oder muß er eine Bestätigung bringen? Was, wenn die Gemeinde nicht mehr exisitiert und AN den Glauben nicht praktiziert? Neuapost. ist ja nicht zentralisiert wie manch andere Kirche
Gespannt auf Erleuchtung wartend

pp

Hallo,

Die Kirche nimmt ja nicht am staatlichen
Steuereinzugsmodell teil.

Das glaube ich jetzt einfach, ohne es zu überprüfen.

Ego dürfte das Bekenntnis auch nicht auf Steuerkarte auftauchen.

Genau so ist das.

muß er eine Bestätigung bringen?

Wenn auf der Lohnsteuerkarte nichts eingetragen ist, führt der Arbeitgeber auch keine Kirchensteuer ab. Was der Arbeitnehmer glaubt oder nicht glaubt, hat ihn (in der Regel) nicht zu interessieren. Für seine Steuererklärung und die zu bezahlende „Kirchensteuer“ (oder wie sich das konkret auch immer nennt) ist der Arbeitnehmer/Steuerpflichtige/Gläubige alleine verantwortlich.

Cu Rene

Hallo,

die Konfessionszugehörigkeit ergibt sich aus den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, die man zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber abgeben muss.

Ist hier nur ein Strich eingetragen, dann sieht der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer weder katholisch noch evangelisch ist (die anderen kirchensteuererhebungsberechtigten Kirchen, wie israelitisch-württembergisch, spare ich mir jetzt mal wegen Geringfügigkeit).

Der Arbeitgeber kann aber aus dem Strich nicht erkennen, dass jemand neuapostolisch ist.
Von Moslem über Buddhist, Zeuge Jehovas, Jude bis zum Atheisten ist dann alles möglich.

Die Frage nach der Konfession darf meines Wissens nicht entscheidend für einen Arbeitsvertrag sein. Wobei ein katholischer Kindergarten sicher nicht eine überzeugte Satanistin einstellen wird. Näheres könnte man da im Brett Arbeitsrecht nachfragen.

Gruß
Lawrence

konfessionelle AG dürfen fragen
…und Ungläubige mit dieser Begründung ablehnen. Es gibt neben kath. und evang. noch 3 oder 4 „offiziell anerkannte“ Religionsgemeinschaften. Neuapostolisch gehört dazu. Frage mich, ob man einfach behaupten könnte, man wär das und der AG keine Handhabe hätte. Nur so mal ins blaue gedacht. aber werde beim Arbeitrecht nochmal fragen.

pp