Kirchenaustritt vom Ehemann Wie verhält sich die Kirchensteuer bei einem Ehepaar das unterschiedliche Konfession hat, wenn der Ehemann (Besserverdienender) austritt? Zahlt nur die Ehefrau auf ihr Einkommen Kirchensteuer oder wird bei gemeinsamer Veranlagung auf alles Kirchensteuer gezahlt?
bei gemeinsamer Veranlagung und getrennter Religionszugehörigkeit wird doch das Einkommen rechnerisch halbiert und für jeden Ehepartner daraus getrennt Kirchensteuer abgeführt.
Und das bleibt auch so, wenn ein Ehepartner austritt. Es fällt dann eben nur bei der Hälfte der Frau Kirchensteuer an.
Will man das auch nicht, dann muss man eben getrennte Veranlagung machen. Wenn Frau kein/wenig Einkommen hat, dann fällt ja keine Kirchensteuer an.