Es ist eine längere Greschichte, die jetzt in einer Vollstreckung und Zwangspfändung eines Kontos endete.
Kurz die Geschichte.
Der Mann hatte mit seiner Frau einen Handel, in dem sie gute Einkünfte erzielten. Als sie sich getrennt haben, haben sie notariell ihre Werte geteilt. Dabei kamen sie überein, daß die Frau den Betrieb weiter führt, und alle bis dahin zum Tennungstermin bestehenden Aktiva und Passiva den Betrieb und somit die Frau weiterhin betreffen.
Da kam dann der Einkommensteuerbescheid, gegen den er Einspruch erhob. Es dauerte eine Weile, bis das Finanzamt auch dahinter kam, daß nicht er die Einkommensteuer zahlen muß, sondern der betrieb, der dies auch anstandslos machte.
Aus Folge der Einkommensteuer hat auch die Kirche den Kirchensteuerbescheid geschickt, gegen den er auch Einspruch einlegte und auch darauf hin wies, daß er diese nicht zahlen muß, und begründet.
Dort hat niemand zugehört, sondern nur ad Acta und ihm immer wieder Bescheid geschickt, gegen den er immer Einspruch einlegte.
So war dies jetzt dann schon 5 Jahre nach dem die Steuer anfiel, und er dachte, dies ist verjährt.
Gegen den Betrieb wurde ja aus Ignoranz und nicht eingehen auf seine Erklärung kein Bescheid erlassen.
Nun beruft sich die Diozese Passau darauf, daß er zwar nicht verpflichtet wäre, die Kirchensteuer zu zahlen Aber, da er gegen den Einkommensteuerbescheid den Widerspruch zurückgenommen habe, da ja das Finanzamt mit der Bezahlung durch den Bretrieb einverstanden war und dies als erledigt ansah.
Herr Hamedinger in Passau beruft sich darauf, daß er nicht der Schuldner ist, aber es ein
V E R W A L T U N G S A K T
ist, der so auszuführen ist, ohne Rücksicht, ob berechtigt oder nicht.
Wenn man gegenüber dem Finanzamt also einen Widerspruch zurück nimmt, ist die Kirche weiterhin berechtigt, die Kirchensteuer einzuziehen, wenn Sie auch gar nicht angefallen ist.
Genauso wäre es im Umkehrschluß, leg ich gegen Einkommensteuer Widerspruch ein, ist automatisch auch -Widerspruch gegen Kirchensteuer,…das ist bestimmt nicht so, gegen jeden einzelnen muß Widerspruch eingelegt werden, sonst ist er gültig. Hier biegt man das _Gesetz, wie es der Kirche gerade paßt.
Die Kirche als größter aber nicht offiziell bewerteter Besitzer in der BRD nimmt sich sogar noch das Recht heraus, Schulden nicht wie andere einzutreiben, sondern den Staat dazu zu mißbrauchen und über das Finanzamt Zwangsvollstreckung und Kontopfändung durchzuführen.
Es wurde angeboten, dies auch gerichtlich zu klären, die Kirche sollte doch verklagen und dann klärt man den Sachverhalt. Aber die Macht mißbrauchend pfändet die Kirche, und dreht die Beweislast um.
Er sollte nun klagen, wenn edr sein Geld zurück möchte. Immerhin über 13 Tausend Euro.
Die Kirche hat nicht nur im Mittelalter die Leute ausgeraubt, sie macht es auch heute noch.
Vor allem der kleine Mann kann sich nicht wehren, weil Anwalt, Kosten, Gerichtsauslagen, usw. die meisten so nach unten drücken, daß sie unter dem Druck der aufgebaut wird zerbrechen und aufgeben.
Wie kann man dagegen vorgehen, daß 100 % dokumentiert und abgesichert abgegebene Aktiva und Passiva,nicht doch wieder eingetrieben werden. Die Steuern werden bezahlt, aber nur wenn der richtige Schuldner drauf steht.
Es wurde immer darauf hingewiesen habe, daß ein anderer zuständig ist, sich die Kirche nicht darum scherte und selbst durch das nicht hinhören seine Rechte verbockt hat und dann einen anderen pfändet, und lapalisch sagt, du hast ja das Recht, hol es Dir vom Betrieb wieder, gegen den hast du ja das Recht.
Auf seine Kosten sollten so Versäumnisse der Kirche ausgeglichen werden, und das mit einem reinen Gewissen.
Die Kirche zahlt nichts für den Inkassoweg der einem Schuldner keine Chance läßt.
Wer weiß schon so von den schwarzen Raubrittergebahren von so ach so weißen unschuldigen Christen.
Er sucht jetzt einen Weg, wie er sein Geld wieder bekommt und wie man diesen Missstand öffentlich machen kann
Vielen Dank wenn ihr da sehr gute Tipps geben könnt.
Gruß, Robert