Kann mir jemand sagen wer die Kirchensteuer erstattet (nach der anderen KiSt-frage im Forum müßte es ja die im Vorjahr auf dem Einkommensteuerbescheid angegebene Differenz sein)?
Macht es Sinn die Regelung, das Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer welche 2400 DM übersteigen (und selbst die nur bei über 50 bzw. 100 %iger Nutzung) nicht ansetzbar sind, anzufechten? + ist es ok Arbeitsmittel (z.B. Computer), auch bei Versagung des Arbeitszimmers, anteilig als Werbungskosten anzusetzen?
Kann mir jemand sagen wer die
Kirchensteuer erstattet (nach der anderen
KiSt-frage im Forum müßte es ja die im
Vorjahr auf dem Einkommensteuerbescheid
angegebene Differenz sein)?
Die Kirchensteuer wird, gemeinsam mit der ESt und dem Soli, im Einkommensteuerbescheid festgesetzt. Ergibt sich nun durch Deine Vorauszahlungen eine Erstattung, dann wird Dir diese durch das FA ausgezahlt.
Macht es Sinn die Regelung, das
Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer
welche 2400 DM übersteigen (und selbst
die nur bei über 50 bzw. 100 %iger
Nutzung) nicht ansetzbar sind,
anzufechten? + ist es ok Arbeitsmittel
(z.B. Computer), auch bei Versagung des
Arbeitszimmers, anteilig als
Werbungskosten anzusetzen?
Ja, mit Angabe des Aktenzeichens für das anhängige Verfahren und Antrag auf Ruhenlassen des Einspruchs sollte ein solcher auch dann eingelegt werden, wenn die Festsetzung nach § 165 AO in diesem Punkt ergangen ist.
Info zum Arbeitszimmer und das Aktenzeichen findest Du auf meiner HP; beim roten Link Arbeitszimmerspezial.