Hallo! Habe eine Frage bezüglich Kirchensteuern bei Eintritt:
habe mich am Oktober beim Bürgeramt für die kath. Kirche angemeldet.
Muss ich dann für das ganze Kalenderjahr die Kirchensteuer bezahlen, oder nur ab dem Eintrittsmonat?
Danke im Voraus.
Servus,
das hat Dir der Seelsorger, mit dem Du Deine Wiederaufnahme in die Kirche besprochen hast, und der daraufhin bei dem zuständigen Bischof um Deine Wiederaufnahme in die Kirche nachgesucht hat, erklärt.
Falls Du nie vorher Mitglied der katholischen Kirche warst, steht am Anfang die Taufe und auch in diesem Zusammenhang ein Kontakt mit einem Seelsorger, der Dir erklären kann, wie das mit der Kirchensteuer funktioniert.
Schöne Grüße
MM
Hi,
das ist ja noch „human“ Bei der evangelischen Kirche muss man - neben der Taufe - sein Glaubensbekenntnis oftmals - mit Begründung- vor versammelter Mannschaft kundtun …
Ganz anders die Orthodoxen … Ich bin ja Mitglied der Kirche meiner Ex geworden, obwohl ich es gar nicht mitbekommen habe (und das auch vom Priester nicht als Grundvoraussetzung für die Heirat genannt wurde)
Gruß
HH
Weiss ich nicht. Aber warum hast Du das nicht vor Eintritt gefragt?
Servus,
das tut jeder Konfirmand bei der Konfirmation - es gibt halt bloß einige, die dabei nicht so recht mitkriegen, was sie da erzählen.
Die Orthodoxen Kirchen erheben in D allesamt keine Kirchensteuer, obwohl sie (oder zumindest die allermeisten) es dürften. Man bezahlt dort eine Art Migliedsbeiträge, für die man nicht bei irgendeiner Behörde irgendwelche Zettel abgeben muss. Die Vorstellung, das jemand, der getauft ist, mit Hilfe irgendwelcher Zettel „aus- und eintreten“ kann, dürfte der Bedeutung, die in der Orthodoxie der Taufe beigemessen wird, um ungefähr 180 Grad zuwider laufen.
Entscheidend ist bei der vorgelegten Frage, dass Kalamari1 offenbar überhaupt nicht weiß, was ersiees da tut, wenn ersiees glaubt, man könne ausgerechnet beim Bürgeramt den Wiedereintritt in die Kirche vollziehen.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
„Mit der Taufe, dem Kircheneintritt oder dem Zuzug ist ein Kirchenmitglied zu Beginn des folgenden Monats kirchensteuerpflichtig.
Beim Kirchenaustritt endet die Kirchensteuerpflicht mit dem Anfang des nächsten Kalendermonats nach dem Monat, in dem der Austritt beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde erklärt wurde.“ (Quelle: http://www.kirche-und-geld.de/fragen-zur-kirchensteuer.php#tab12)
Nachfrage: Du bist aber erst zum Bürgeramt gegangen, nachdem Du beim Pfarrer in die Kirche eingetreten bist? Dann hast Du alles richtig gemacht.
Viele Grüße,
Jule
Hallo,
munteres Ratespiel: Es könnte auch sein, dass Kalamari normal eingetreten ist und anschließend mit der Aufnahmeurkunde zum Bürgeramt getigert ist, um die Zugehörigkeit eintragen zu lassen.
(Die Daten werden zwar auch über die Kirche weitergeleitet, aber das dauert einige Zeit.)
Sonst müsste das Bürgeramt eigentlich mitteilen, dass sie nicht die richtige Stelle für einen Kircheneintritt sind.
Rategrüße,
Jule
Servus,
möglich ist auch, dass ersiees aus einem anderen Land zugezogen ist, in dem keine Kirchensteuer erhoben wird, und sich beim Bürgeramt angemeldet hat comme il faut.
Wahrlich, die Wege des Herrn sind verschieden.
Schöne Grüße
MM