Hallo zusammen,
wie verhält es sich, wenn die Kirche z.B. nach einem Umzug in ein anderes Bundesland eine Aufforderung zur Nachzahlung der Kirchensteuer für ein vergangenes Jahr verschickt, obwohl die Mitgliedschaft bereits deutlich vor diesem Jahr beendet wurde? Und zwar keine „berechnete“ Nachzahlung, sondern nach Auskunft des zuständigen Amtes „Das ist ein Pauschalbetrag“.
Es geht nicht darum, der Zahlung zu entgehen. Das geht sehr einfach mit dem Nachsenden der Austrittserklärung.
Es geht vielmehr darum, mit welcher Dreistigkeit dieses Organ Geld eintreibt. Mit welcher Berechtigung ist der Bürger in der Pflicht, seinen Austritt nachzuweisen? Nach gesundem Rechts- und vor allem Gerechtigkeitsempfinden muss doch wohl die Kirche nachweisen, dass in dem Jahr eine Mitgliedschaft bestanden hat?
Gibt es da bereits rechtskräftige Urteile?
Vielen Dank
Alex
Was für ein Skandal
Hallo,
schon mal folgendes in Betracht gezogen: http://de.wikipedia.org/wiki/Irrtum ?
Statt hier gleich mit rechtlichen Mitteln und Nuklearwaffen zu drohen sollte man das vielleicht wie unter normalen Menschen zu regeln versuchen?
Gruß
S.J.
wie verhält es sich, wenn die Kirche z.B. nach einem Umzug in
ein anderes Bundesland eine Aufforderung zur Nachzahlung der
Kirchensteuer für ein vergangenes Jahr verschickt, obwohl die
Mitgliedschaft bereits deutlich vor diesem Jahr beendet wurde?
Und zwar keine „berechnete“ Nachzahlung, sondern nach Auskunft
des zuständigen Amtes „Das ist ein Pauschalbetrag“.
Es geht nicht darum, der Zahlung zu entgehen. Das geht sehr
einfach mit dem Nachsenden der Austrittserklärung.
Es geht vielmehr darum, mit welcher Dreistigkeit dieses Organ
Geld eintreibt. Mit welcher Berechtigung ist der Bürger in der
Pflicht, seinen Austritt nachzuweisen? Nach gesundem Rechts-
und vor allem Gerechtigkeitsempfinden muss doch wohl die
Kirche nachweisen, dass in dem Jahr eine Mitgliedschaft
bestanden hat?
Gibt es da bereits rechtskräftige Urteile?
Vielen Dank
Alex
Hallo S.J.,
ein „Skandal“ ist diese Anfrage ganz sicher nicht,eher schon die
Nachforderung.
Und diese ist auch kein „Irrtum“.Ich weiss von mehreren solcher
Fällen (Irrtümern ?).
Man sollte denen schon deutlich antworten,rechtliche Mittel
würde ich allerdings auch nicht in Betracht ziehen.
Gruss Gerhard
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Hallo,
natürlich ist das der erste Verdacht und wäre ja auch nur menschlich.
Aber angenommen, das ganze passiert bei zwei Personen mit dem gleichen Hintergrund (z.B. Umzug in ein anderes Bundesland), die weder verwandt noch verschwägert oder in sonst irgendeinem Verhältnis stehen? Der gleiche Text, der gleiche Betrag, die gleiche Unterschrift?
Dsa klingt schon sehr nach Methode, daher meine Frage, ob es da Erfahrungswerte gibt.
Danke
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Servus,
Aber angenommen, das ganze passiert bei zwei Personen
jetzt täte es mich doch interessieren, was genau „das ganze“ eigentlich ist:
Ein Bescheid?
Über Kirchgeld? über besonderes Kirchgeld? über Kirchensteuer? In welcher Höhe, auf welcher Bemessungsgrundlage festgesetzt?
Von wem: Finanzamt? Kirchengemeinde? Bistum (… … …)?
Von einer Kirche, die die Kirchensteuer üblicherweise durch den Fiskus einziehen lässt? Von einer, die Kirchensteuer erheben darf? Von einer, die Kirchensteuer erheben darf und das üblicherweise tut?
Falls es sich um einen Bescheid handelt: Wie lautet die Begründung? und wie die darauf angegebene Rechtsmittelbelehrung?
Schöne Grüße
MM
Servus (die Anrede passt schon mal zum Bundesland),
also es handelt sich um einen Bescheid über Evangelische Kircheneinkommenssteuer. Ausgestellt vom Evang.-Luth. Kirchensteueramt.
Entrichtete Einkommenssteuer dient als Grundlage.
Das kann doch nicht rechtmäßig sein, pauschal irgendwelche Forderungen zu stellen, oder ist da mein Rechtsempfinden irgendwie falsch?
Vielen Dank
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Servus,
da ich unverändert davon überzeugt bin, dass der Sachverhalt sehr viel mehr Einzelheiten enthält, als hier vorgetragen worden sind, und nicht so gerne im Nebel herumstochere, hier einfach mal die Rechtsgrundlage zum Nachlesen und ggf. selber in geeigneter Weise reagieren - ich vermute, dass es die richtige ist, obwohl auch über das Bundesland nur ziemlich Ungefähres bekannt ist:
http://www.steuer-forum-kirche.de/kisto-e-bayern.htm
Zu Fragen des Verfahrensrechtes hier noch ergänzend die Abgabenordnung:
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/index.html
Schöne Grüße
MM
Hallo,
und erstmal großes Danke für die Mühe. Da ich nicht weiß wie konkret ich werden darf, habe ich das ganze etwas schwammig formuliert. Der juristische Sachverhalt lautet wohl in etwa so:
Person A ist im Sommer aus der evang. luth. Kirche ausgetreten und zieht im Oktober 2004 von Kiel nach München. Im Sommer 2007 erhält A vom Kirchensteueramt München eine Forderung über die Nachzahlung der Kirchensteuer für das Jahr 2005 in Höhe von 354,87. Diese Forderung wird ca. im Rhythmus von 4 Wochen angemahnt zuletzt mit dem Hinweis, dass die Forderung dem Finanzamt übergeben wird.
Zur gleichen Zeit erfährt A, dass Person B - ebenfalls 2004 aus der evang. luth. Kirche ausgetreten und von Kiel nach München gezogen - exakt die gleiche Forderung vom Kirchensteueramt München erhalten. Auf Nachfragen von Person B erklärt das Kirchensteueramt, dass diese Summe als Pauschale von Zugezogenen gefordert wird, aber dass die Zusendung der Austrittserklärung ausreichend ist, damit die Forderung zurückgezogen wird. B schickt daraufhin die Urkunde an das Kirchensteueramt und die Forderung wird zurückgenommen.
A weigert sich jedoch die Forderung zu begleichen und erhält daraufhin eine Zahlungsaufforderung des zuständigen Finanzamt. Darf die Kirche solche Forderungen stellen?
Danke
Alex
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