Kirchensteuernachzahlung trotz Rückzahlung FA

Hallo,

als r.k. mit Steuerklasse 3 und Frau (Steuerklasse 5) freikirchlich, also kirchensteuerbefreit: Wie kann es sein, dass man (2 Kinder) vom Finanzamt für 2012 Einkommenssteuer zurückbekommen (zwar nur 35 Euro, aber immerhin) und nun aber etwa 130.- Euro an Kirchensteuer nachzahlen muss? Keinerlei Vorauszahlungen beim Finfanzamt geleistet und Frau hat 2012 nach Ende der Elternzeit auch erst Mitte des Jahres wieder angefangen zu arbeiten.

Aber eigentlich dürfte sich das ja kaum niederschlagen, da die Kirchensteuer ja nach dem prozentualen Anteil am Gesamtverdienst berechnet wird.

Wo ist da der Haken, denn wahrscheinlich wird die Nachzahlung ja berechtigt sein? Wäre dankbar, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte.

Ja weil Kirchensteuer und Einkommensteuer sich anders berechnen und ggf auch andere Vorauszahlungen gezahlt wurden. Ein paar Freibeträge o.ä finden bei der Kirchensteuer keine Anwendung.
Das es geht sieht man auch am Steuerbescheid, das Programm berechnet die zu zahlende Steuer incl. Kirchensteuer automatisch, das macht kein Bearbeiter mehr. Also wenn die „Besteuerungsgrundlagen“ stimmen. Also Arbeitslohn , Werbungskosten und co . stimmt auch die Steuer