Kirchensteuernachzahlung?

Hallo,

ich hätte gerne Eure Einschätzung zu folgendem Fall:

Ich bin getauft und konfirmiert worden, danach ist aber auch meine Mutter aus der Kirche ausgetreten, mein Vater war sowieso schon ausgetreten. Als ich anfing zu arbeiten (vor mehr als 10 Jahren) habe ich von meiner Gemeinde eine Lohnsteuerkarte mit evangelischer Kirchenzugehörigkeitseintragung ausgestellt bekommen und in diesem Jahr auch Kirchensteuer von meinem Gehalt bezahlt. Seit dem Folgejahr darauf wurde von meinem Gehalt nie wieder Kirchensteuer abgezogen. Es gab keinen Arbeitgeberwechsel damals, bzw. auch alle folgenden AG haben keine KSt einbehalten. Anfangs fiel mir das nicht weiter auf, da ich damals durch Bezahlung nach Stunden ein ständig wechselndes Nettoeinkommen hatte. Als dann in meinem Umfeld das Thema Kirchenaustritt aktuell wurde, stellte ich fest, daß ich ohnehin keine zahlte - ansonsten wäre ich damals ausgetreten. Ich bin der Sache aber sorglos nicht weiter nachgegangen, da der Effekt ja für mich der gleiche wie nach einem Austritt war. Ich stellte fest, daß auf meinen Lohnsteuerkarten regelmäßig nur noch „–“ beim Punkt Kirchensteuerabzug vermerkt war und denke, daß dies bereits seit 1992 so ist. Ich habe in jedem Jahr einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht, doch nie gab es in dieser Hinsicht Beanstandungen.
Inzwischen habe ich mir allerdings sagen lassen, daß dieser Fall u. U. eines Tages als Steuerhinterziehung gelten könne, mit allen dazugehörigen Folgen… (Nachzahlung einschließlich Zinsen bis hin zu Vorstrafen…).
Kann jemand diesen Fall einschätzen? Bin ich überhaupt Mitglied einer Kirchengemeinde und muß also Steuern zahlen oder bin ich das aufgrund der Nichtmitgliedschaft meiner Eltern nie gewesen? Kann ich das irgendwie herausfinden ohne „schlafende Hunde“ zu wecken? Stimmt es, daß diese Forderungen irgendwann Verjähren, ich also ggf. nur für einen begrenzten Zeitraum nachzahlen müßte? Letztlich hätte ich ja bereits damals meine Lohnsteuerkarte überprüfen müssen…

Danke für Eure Hilfe - ich weiß es klingt unglaublich und kompliziert…

Hi Anette
Also ich denke erstmal keine Panik!
Problemanalyse:

Kann es sein, daß du wegen deiner unregelmäßigen Einkünfte nicht zahlen mußt?

Kann es sein, daß du manchmal unter 860 Euro (?) im Monat liegst? Dann müßtest du auch keine Kirchensteuer zahlen (Bei Steurklasse I). Wenn der Betrag nicht stimmt, möge bitte jemand schreien. Ich habe das mal über den Steuerrechner der „Oberfinanzdirektion Hannover“ so errechnet.

Kann es sein das du es angegeben hast und der Arbeitgeber es verpfuscht hat?

Ich denke erstmal über den Arbeitgeber versuchen näheres zu erfahren.
Im zweifelsfall zu den Behörden gehen und den Fall vortragen. Kein Mensch besch… die Behörde und liefert sich nach Jahren selbst aus um dann Sanktionen zu erwarten. Ich denke so hoch ist die Steuer nicht, daß sich das für jemand lohnt. Wem es stört der tritt eh aus.

Viel Glück
Grüße
Novalee

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Hallo,
wenn auf deiner Steuerkarte bei Religion ständig „–“ eingetragen ist, so wird dir auch keine Kirchensteuer abgezogen, egal wieviel du verdienst.
Die Steuerkarte wird vom Einwohneramt deiner Hauptwohnung ausgestellt. Kann es sein, dass du umgezogen bist und beim Anmelden beim Einwohneramt KEINE Religion angegeben hast. Das wäre dann nämlich schon mal ne Erklärung dass auf der Steuerkarte keine Religionsgemeinschaft mehr angegeben ist.

Kann es aber auch möglich sein, dass deine Eltern damals den Kirchenaustritt für dich miterledigt haben?? Ich bin mir nicht sicher, ob die Eltern das tun können solange du noch keine 18 Jahre alt warst. Dazu kann dir aber das Standesamt (meistens die Stelle wo der Kirchenaustritt erfolgt) Auskunft geben.
Es ist auch möglich dass du mal beim Einwohneramt nachfragst, wie das sein kann, dass keine Religion mehr eingetragen ist.
Es ist natürlich auch möglich, dass du dadurch schlafende Hunde weckst, wenn plötzlich wieder die Religion eingetragen wird (weil du ja evtl. doch nicht ausgetreten bist) und das Kirchensteueramt dir dann auf die Pelle rückt wegen evtl. Nachzahlungen.

Gruß
Petra