Beide Partner erhalten die Steuerklassen 4/4. Partner 1 ist schon lange aus der Kirche ausgetreten. Der 2-te Partner bezahlt für die ev- Kirche. Beim Bürgerdienst wurde nun auch beim 1-ten Partner in die Lohnsteuerkarte „ev“ eingetragen, mit der Begründung, dass dies so gesetzlich geregelt ist und mit der Steuererklärung werde diesem (1-ten) Partner die Kirchensteuer komplett rückerskatetet. Im Internet lässt sich dazu nichts finden.
Fragen:
- Ist das wirklich so und was hat das für einen Sinn?
- In welchem Gesetz wird dies geregelt?
Danke für die Antworten