Kirchensteuerpflicht nur Kind Mitglied

Hallo,

folgender Fall :

Beide Elternteile sind aus der Kirche ausgetreten.
Vater berufstätig, Mutter in Mutterschutz.

Nachwuchs wird (Evangelisch) getauft.

Entsteht durch die Taufe eine Kirchensteuerpflicht ?? (Bei Vater).

Bekannt ist mir:

Mann berufstätig(keine Konfession), Frau nicht berufstätig (Konfession ev. oder rk) --> Kirchensteuerpflicht auf Abrechnung des Mannes.

Wie liegt der Fall beim Kind ???
Ändert sich die Situation sobald die Mutter wieder berufstätig wird ?

Andreas

Hi !

Bei der Kirchensteuer handelt es sich um eine Personensteuer. Dies bedeutet, dass sie nur dann erhoben wird, wenn bei der zu besteuernden Person, die Voraussetzungen (Zugehörigkeit zur Kirche) vorliegen.

Bekannt ist mir:

Mann berufstätig(keine Konfession), Frau nicht berufstätig
(Konfession ev. oder rk) --> Kirchensteuerpflicht auf
Abrechnung des Mannes.

Da ist leider etwas falsches bekannt. Die Kirchensteuer wird in diesen Fällen ausschließlich vom Einkommen der Ehefrau berechnet. In einigen Bundesländern gibt es daneben abweichend für konfessionsverschiedene EHEGATTEN das Kirchgeld.

Wie liegt der Fall beim Kind ???

Das Kind hat eine eigenständige Kirchensteuerpflicht. Die Kirchensteuer wird in einem Prozentsatz (8 oder 9%) von der Einkommensteuer erhoben. Ist gegen das Kind keine Einkommensteuer festzusetzen, hat dieses auch keine Kirchensteuer zu zahlen.

Ändert sich die Situation sobald die Mutter wieder berufstätig
wird ?

Aus meinen vorstehnden Anmerkungen ist bereits herauszulesen, dass es bei der KiSt keine „Sippenhaftung“ gibt. Die Situation (Kirchensteuerpflicht des Kindes) ist daher unabhängig von der Religionszugehörigkeit der Eltern zu betrachten.

BARUL76

Rückfrage
Hallo,

Bei der Kirchensteuer handelt es sich um eine Personensteuer.
Dies bedeutet, dass sie nur dann erhoben wird, wenn bei der zu
besteuernden Person, die Voraussetzungen (Zugehörigkeit zur
Kirche) vorliegen.

Ist es nicht so, daß bei Ehegattensplitting der Anteil der Ehefrau dann kirchensteuerpflichtig ist? Auch, wenn sie gar kein eigenes Einkommen hat und der Mann konfessionslos ist (oder einer anderen Konfession zugehörig)?

Gruß
Axel

Hallo barul,

danke für die ausführliche Antwort.

Bei uns gibt es dieses Kirchgeld. Hatte es fälschlicherweise als Kirchensteuer bezeichnet.

Andreas

KiSt:konfessionsverschiede Ehegatten
Hi !

Wie in der ersten Antwort bereits enthalten, ist jeder Ehegatte für sich ganz persönlich kirchensteuerpflichtig. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist die Einkommensteuer.

Werden also Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, so wird gegen beide Ehegatten die Einkommensteuer festgesetzt. Hat die Ehefrau keine einkommensteuerlich relavanten Einkünfte bezogen, kann aus der gegen die Ehegatten festgesetzten Steuerschuld auch kein Anteil auf die Ehefrau entfallen. Die gegen die Ehefrau festgesetzte Steuerschuld in Höhe von € 0,00 bildet die Bemessungsgrundlage (BMG) für die KiSt. Auf die BMG wird nun 8%/9% KiSt erhoben. In dem zu beurteilenden Fall wird also gegen die Ehefrau keine KiSt festgesetzt.

Zum Kirchgeld möchte ich mich allgemein nicht äußern, da dies wegen der vielen möglichen Gemeinderegelungen stets eine Prüfung des Einzelfalles nötig macht.

BARUL76