Hallo,
ich habe zwei Fragen bezüglich der Steuererklärung.
Einmal betrifft es die private Krankenkasse (Beamte). Man muss doch die Beitragsrückzahlung der Krankenkasse, wenn man nicht zum Arzt musste, in der Steuererklärung angeben. Wie stark wird das dann versteuert? Ich würde gerne wissen, wenn ich ausrechne, ob es sich lohnt die Arztrechnung selbst zu zahlen, was ich da für diese Versteuerung der Rückzahlung mit einrechnen muss.
Dann die Sache mit der Kirchensteuerrückzahlung. Wie muss ich das verstehen, wenn ich in der Steuererklärung die Kirchensteuerrückzahlung im darauffolgenden Jahr wieder angeben muss? Also ich zahle Kirchensteuer im Jahr 20015, bekomme dann im Jahr 2016 nach der Steuererklärung für das Jahr 2015 die zu viel bezahlte Kirchensteuer zurück und muss die dann in der Steuererklärung für das Jahr 2016 wieder angeben. Wird sie dann wieder versteuert? Sozusagen greift dann der Staat da auch noch zu?
Herzlichen Dank,
subbselchen