Kirchgeld bzw. Ortskirchensteuer: Zwang?

Hallo,

seit meinem Studienbedingten Umzug nach Sachen, erreichen mich regelmäßig absonderliche Schreiben, in denen ich um „Kirchgeld“ gebeten werde. Diese Schreiben stammen offenbar von einer angrezenden Kirchgemeinde, welche mich seltsamerweise auch noch als „Gemeindeglied“ in diesen Briefen anschreibt.

Nun wird in den Schreiben erklärt, dass Kirchgeld eine Ortskirchensteuer ist, die ich doch angeblich zu zahlen habe mit Verweis auf Kirchgeld O (KiGO) § 2 Abs. 1 Kirchgeldtabelle .

Nun meine Frage: bin ich zur Abgabe einer solchen Steuer verpflichtet? Und warum werde ich als „Gemeindeglied“ bezeichnet, ohne jemals einer Kirche beigetreten zu sein? (Lediglich bei der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt habe ich die Angabe Ev.-Luth. gemacht, ohne aber irgendeiner Kirche anzugehören. Ich habe diese Angabe aufgrund meiner evangelischen Taufe wahrheitsgemäß gemacht, frei von irgendeiner Absicht!).

Vielen Dank im Voraus!

Hallo, durch die Taufe bist Du Kirchenmitglied. Das hat nichts mit einer einzelnen Gemeinde zu tun.
Einzige Lösung: Austreten! Sonst musst Du zahlen.
Wenn Du nichts verdienst zahlst Du auch nicht. Die Kirchensteuer beträgt 9 % von der Lohnsteuer.

Gruss, Susanne

Hallo,

soweit ich im Internet geselen habe, ist das Kirchgeld freiwillig.
Ich würde mal zur Kirchengemeinde gehen und das klar stellen, dass du dich dort gar nicht angemeldet hast und das du das nicht zahlen wirst weil es freiwillig ist.

Mfg
Michelle

Hallo, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,

bezüglich des sächsischen Kirchensteuerrechts bin ich leider überfragt.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo hackqueen,

habe von so etwas noch nie gehört! Entweder versucht dich jemand abzuzocken oder du bist durch deinen Umzug automatisch einer Gemeinde nahe deinem Wohnort zugeordnet worden. Ich würde an deiner STelle einfach mal im Gemeindebüro vorstellig werden und mal höflich nachfragen was das soll!

Viele Grüße
benhed

Hallo,

in der Kirche ist man normalerweise durch Taufe, Konfirmation u.ä. und somit in Deutschland kirchensteuerpflichtig. Die normale Kirchensteuer zieht das Finanzamt ein und leitet es weiter. Die Ortskirchensteuer kann wohl von den Gemeinden zusätzlich erhoben werden, wenn sie mit dem ihnen zugewiesenen Geld nicht auskommen. Betonung auf KANN! Die meisten Gemeinden machen dies in Deutschland nicht. Aber auch wenn die Gemeinde das erhebt, könnte man es entweder ignorieren (ist die Frage, inwieweit sie sich ihre Mitglieder verprellen will, indem sie das Geld wirklich eintreiben wollen) oder man redet mit dem Pfarrer oder tritt aus der Kirche aus, was sich nach dem Studium sowieso anbietet, da man sonst in Sachsen 9% seines Bruttolohnes an Kirchensteuer zahlen darf, soweit man eh nichts mehr mit der Kirche zu tun hat.

Viele Grüße,
C.

Hallo
Das Problem habe ich in meiner Kirchengemeinde auch
Das die dich als Gemeindemitglied ansprechen zeugt doch so richtig „du must“ oder? also einfach ignorieren (außer du möchtest freiwillig was spenden) du wirst weder eine Mahnung noch sonstiges bekommen da das freiwillig ist ach nochwas nächstes jahr wirst du wieder ein solches Schreiben erhalten vllt sogar mit Überweisungsschein. Nein du bist nicht zu dieser Art Abgabe verpflichtet.Kirchengeld das gesetzlich geregelt ist steht auf der Lohnsteuerkarte und das kannst du wenn du unter der Grenze bist (siehe Tabelle die beigefügt ist) dir wieder holen.
LG Mausi123

Hallo,

So etwas habe ich noch nie gehört! Ich würde da keinen cent bezahlen. Das hört sich ja an, als sei es wie eine Sektenkirche ,die fordern ihre Mitglieder immer zu einer freiwilligen Spende auf.
Es können aber auch Betrüger hinter dieser Sache stecken.
Ich würde da Nachbarn oder Bekannte fragen ob die auch solche Post bekommen und wer dahintersteckt.Zur Not nochmals ins Einwohnermeldeamt gehen und da nachfragen.
Wenn Sie die lästige Post nicht mehr haben wollen, einmal mit so einem Brief zur Post gehen und Annahme verweigern abgeben.
Viel Glück
monika61

Hallo,

da bin ich überfragt.

Hallo hackquen,

durch Deine Taufe bist Du der ev.-luth. Kirche beigetreten udn somit aich kirchensteuerpflicht, egal ob Du Deine Gluaben in der Kirche praktizierst oder nicht.

Mit Deine Anmeldung bei der Gemeinde wurde auch Deine Kirchensteuerpflicht festgesellt.

Wenn Du für die Zukunft keine Kirchensteuer bezahlen willst ( knapp 10 % des Einkommensteuer ) mußt Du formal aus der Kirche austreten.

M. E. reicht eine einfache Erkärung / Brief. Empfänger ??? Gehe doch einfach zu der Stelle, die Dich bisher als Gemeindemitglied begrüßt hat.

Bei Deiner Entscheidung denke auch an die Konsequenzen:

– keine kirchliche Hochzeit
– keine Kindstaufe
– keine Kinderkonfirmation
– kein christliches Begräbnis

Möge Gott Dich bei Deiner Entscheidung richtig leiten!!

Wie es mit der Kirchensteuer ( den Begriff Kirchgeld hörae ich das erste Mal ) bei Studenten ist, kann ich leider nicht beurteilen.

Wenn durch das FA bei der Zusammensttellung Deine Einkünfte

… Elternunterhalt
… Bafög
… Hinzuverdienst

festgestellt wird, daß kein steuerpflichtiges Einkommen entsteht, besteht auch keine Verpflichtung für Kirchensteuer.

Sonderregelungen für Sachsen sind mir nicht bekannt.

Neben diesen juristischen Darstellung meine ganz einfache und praxisnahe Empfehlung:

  1. Rufe bei der Kirchengemeine an und vereinbare ein
    kurzes Gespräch; die rechtlichen Hintergründe hast
    Du ja jetzt.

  2. Erkläre den Sachverhalt und ggfs. Deinen
    Kircheaustritt; die Gemeinden sind heute i. d. R.
    weltoffen und wollen Dich nicht bekehren.

  3. Wenn Du nicht klar kommst, schreibe mich noch
    einmal an, damit ich mehr in die Tiefe einsteigen
    kann und Dir weitere Empfehlungen geben kann.

Alles Gute und viel Erfolg beim Studium

Stefan Seidel

Hallo,
wer in einer Kirche ist, kann zur Zahlung von Kirchensteuer aufgefordert werden, z.B. Römisch-Katholische Kirche oder Evangelische Kirche. Diese werden vom Finanzamt erhoben und an die entsprechende Kirche weitergeleitet.
Zusätzlich gibt es eine unmenge an weiteren anerkannten Glaubensgemeinschaften, die ebenfalls Kirchgeld erheben dürfen, wenn man dieser Gemeinschaft angehört.

Durch die Anmeldung und der Angabe Ev.Luth. beim Einwohnermeldeamt ist das Amt verpflichtet die entsprechende Kirche zu informieren.

Wenn Sie keiner Kirche angehören, dann müssen sie dies auch bei einer Ummeldung angeben.
Hier ist beim Amt zu klären, dass diese Eintragung falsch war und rückwirkend zu ändern ist.

Gruß

Hallo hackquenn,

erstmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich mich jetzt erst melde, hatte einen kurzfritigen Krankenhaus-Aufenthalt.

Solange sie nicht offiziell ausgetren sind, kann die Gemeinde von Ihnen Kirchensteuer verlangen.

Diese dient dazu, das sie ein Anrecht haben, im Falle eines Todes, kirchlich beerdigt zu werden.

Schauen Sie doch bitte auf Ihre Lohnsteuerkarte nach, ob da bei Ihnen die KirchenSteuer verzeichnet sind.

Ansonten gehen Sie zum Einwohnermeldeamt, die können ihnen weiterhelfen.

mfg
Angela06

Kirchensteuer wird von Ihrem Einkommen automatisch abgezogen. ich würde diese emails dem SPAM Ordner zuweisen - gruß maluzo

Hallo,

also wenn ich manche Antworten hier lese…
Es geht _nicht_ um die allgemeine Kirchensteuer. Klar die wird automatisch vom Staat eingetrieben.

Es geht um die „Ortskirchensteuer (Kirchgeld)“.
Das ist etwas komplett anderes.

Bekomme auch jährlich ein entsprechendes Schreiben. Landet bei mir im Müll. Hat mich noch keiner gemahnt o.ä. Wohne in Nordhessen.

Das einzige was ich bisher wirklich zu dem Thema fand war dies:

http://www.extratip-goettingen.de/archiv/aebzocke-im…

Hallo,

also wenn ich die Antworten hier lese… naja.
Es geht nicht um die Kirchensteuer. KLar die wird automatisch vom Staat eingetrieben.

Es geht um „Ortskirchensteuer (Kirchgeld)“.
Das ist etwas komplett anderes.

Bekomme auch jährlich ein entsprechendes Schreiben. Landet bei mir im Müll. Hat mich noch keiner gemahnt o.ä. Wohne in Nordhessen.

Das einzige was ich bisher wirklich zu dem Thema fand war dies:

http://www.extratip-goettingen.de/archiv/aebzocke-im…

VERBRECHERISCHE METHODEN DER KATHOLISCHEN KIRCHE IN BIEBERGEMÜND AN GELD ZU KOMMEN - NICHT DARAUF HEREINFALLEN - ACHTUNG BETRUG!!! EINFACH NICHT REAGIEREN!!!
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