Hallo,
seit meinem Studienbedingten Umzug nach Sachen, erreichen mich regelmäßig absonderliche Schreiben, in denen ich um „Kirchgeld“ gebeten werde. Diese Schreiben stammen offenbar von einer angrezenden Kirchgemeinde, welche mich seltsamerweise auch noch als „Gemeindeglied“ in diesen Briefen anschreibt.
Nun wird in den Schreiben erklärt, dass Kirchgeld eine Ortskirchensteuer ist, die ich doch angeblich zu zahlen habe mit Verweis auf Kirchgeld O (KiGO) § 2 Abs. 1 Kirchgeldtabelle .
Nun meine Frage: bin ich zur Abgabe einer solchen Steuer verpflichtet? Und warum werde ich als „Gemeindeglied“ bezeichnet, ohne jemals einer Kirche beigetreten zu sein? (Lediglich bei der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt habe ich die Angabe Ev.-Luth. gemacht, ohne aber irgendeiner Kirche anzugehören. Ich habe diese Angabe aufgrund meiner evangelischen Taufe wahrheitsgemäß gemacht, frei von irgendeiner Absicht!).
Vielen Dank im Voraus!